Ex-Verfassungsrichter Mahrenholz erwartet Aufhebung des Demonstrationsverbots

Moderation: Christopher Ricke · 04.06.2007
Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot, rund um den G8-Konferenzort zu demonstrieren, wieder aufhebt. Die Sicherheitslage dürfe die Demonstrationsfreiheit nicht zum Erliegen bringen, sagte Mahrenholz.
Christopher Ricke: Nach den Krawallen von Rostock ist es vielleicht ein bisschen schwieriger geworden, einen Ausgleich herzustellen zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen beim G8-Gipfel in dieser Woche und den ebenfalls berechtigten Interessen an Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Mein Gesprächspartner ist jetzt Ernst Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Richter am und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, guten Morgen, Herr Mahrenholz!

Ernst Gottfried Mahrenholz: Guten Morgen, Herr Ricke.

Ricke: Ist das denn so – muss unsere Demokratie einen Mob von Hooligans mitten in einer friedlichen Demonstration aushalten?

Mahrenholz: Ja, das ist das Problem, denn die haben ganz andere Ziele. Die Demonstranten wollten friedlich demonstrieren und sie hatten dafür, glaube ich, die Sympathie aller, und sogar inzwischen der Regierung, die schnell gesehen hat, woher der Wind weht, und dazwischen dann dieser sogenannte schwarze Block der Autonomen, denen es ganz offenbar in erster Linie darauf ankommt – wie man so schön sagt –, Putz zu machen. Und ich bin mir nicht im Klaren, welche Taktik man befolgen muss, um die zu isolieren. Das ist, glaube ich, eine Frage der Menschen vor Ort, die die Besonnenheit nicht verloren haben.

Ricke: Wir müssen ja jetzt, in diesen Tagen, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes warten. Es geht um den Streit, wo demonstriert werden darf. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das Demonstrationsverbot in zweiter Instanz bestätigt, hat damit ein teilweise anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin aufgehoben, es geht also hin und her. Wagen Sie eine Vermutung, welche der beiden gerichtlichen Argumentationen näher an der Rechtsprechungstradition des Bundesverfassungsgerichtes liegt?

Mahrenholz: Ja, die Frage lässt sich wohl beantworten. Das ist das Urteil der ersten Instanz, des Schweriner Verwaltungsgerichts, und nicht das der zweiten, des OVGs in Greifswald. Das lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts doch ziemlich klar ausmachen, weil diese Rechtsprechung gesagt hat, das Ziel der Demonstration darf sein – legitimerweise und von Grundrechts wegen – der Ort der Veranstaltung. Nun kann man natürlich nicht damit die Zimmer verwechseln, das Hotel Kempinski nicht verwechseln. Aber jedenfalls dürfen sie bis an diesen Ort heranrücken, mag der dann im Einzelnen abgezäunt sein. Und genau dies ist durch das OVG unmöglich gemacht worden, und deshalb meine ich tatsächlich, dass das Bundesverfassungsgericht, jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung … ob sie nun Gründe haben, das zu ändern, weiß ich nicht, kann ich auch nicht abschätzen.

Ricke: Es ist ja die Frage: Müssen die, gegen die protestiert wird – also die Gipfelteilnehmer – den Protest auch hören und sehen können? Ist dem Demonstrationsrecht Genüge getan, wenn das ein paar Kilometer weiter entfernt geschieht? Sie argumentieren wie die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die gesagt hat, Demonstrationen müssten in Hör- und Sichtweite des Sicherheitszaunes möglich sein. Verstehen Sie auch die Gegenargumente?

Mahrenholz: Ja, die Gegenargumente sind natürlich klar, die versteht jeder. Die Sicherheitslage in Deutschland ist, wie in jedem anderen Land, bei einem G8-Gipfel wesentlich größer geworden. Das versteht sich. Aber die Frage ist, ob diese Sicherheitslage die Demonstrationsfreiheit praktisch zum Erliegen bringen kann, denn sechs oder zehn Kilometer – ich habe da unterschiedliche Angaben – entfernt zu demonstrieren, ist natürlich nicht das Gleiche, sondern es müssen diejenigen, die es angeht, wohl schon ein bisschen davon mitkriegen, ob das nun Sicht- und Hörweite ist oder nicht, das kann ich nicht so genau beurteilen. Es hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber jedenfalls – sie müssen nahe am Ort des Geschehens sein. Das ist die Konsequenz, die das Gericht bisher gezogen hat und ich kann nur hoffen, dass dieses Gericht dabei bleibt.

Ricke: Es gab dieser Tage noch einen recht interessanten Punkt am anderen Ende der politischen Skala, dort stehen die Rechtsextremisten. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte eine NPD-Kundgebung untersagt. Die Veranstalter wollten vor das Bundesverfassungsgericht, aber die zuständige Kammer des ersten Senats hat das abgelehnt, am Wochenende eine Eilentscheidung zu fällen, weil einfach die Zeit zu knapp war. War das eine glaubwürdige Begründung, oder war das ein klein bisschen eine Ausrede?

Mahrenholz: Das ist mit Sicherheit eine glaubwürdige Begründung gewesen. Nach meinen Informationen ist der Eilantrag um halb fünf morgens oder um vier Uhr morgens eingegangen und die Demonstration sollte, wenn ich das richtig sehe, um zehn Uhr beginnen. Also, eine vernünftige richterliche Entscheidung braucht Zeit. Das ist nun mal ganz klar. Das wird das Gericht kaum sagen, bei der Frage der Demonstrationen bis Donnerstag, also, bis der Gipfel eröffnet wird. Die Veranstalter der Demonstrationen, die es am Donnerstag treffen würde, das OVG-Verbot, die werden sich nicht abspeisen lassen müssen vom Verfassungsgericht, dass keine Zeit sei. Das versteht sich von selbst. Aber hier war wirklich keine Zeit. Das kann ich dem Gericht nachempfinden, ich habe ja selbst da ein bisschen praktiziert, und nichts ist schlimmer, als Entscheidungen, die ohne hinreichende Zeit ergehen.

Ricke: Jetzt haben wir in den letzten Tagen die Krawalle erlebt, wir haben die friedlichen Demonstrationen erlebt – jetzt einmal losgelöst vom rechtlichen Prozess: Haben Sie den Eindruck, dass in der Summe durchaus im Sinne der wehrhaften Demokratie der Staat und seine Organe bisher klug und richtig gehandelt haben?

Mahrenholz: Das ist wirklich eine Detailfrage. Was mich wundert, ist die hohe Zahl der Verletzen auf beiden Seiten. Ich kann mir das nicht erklären. Ich finde auch bei der Lektüre der Morgenzeitung darüber keine Erklärung. Auf beiden Seiten annähernd ein halbes Tausend und auf beiden Seiten annähernd zwei Dutzend Schwerverletzte, Knochenbrüche und so weiter. Ich kann mir das nicht erklären, und solange ich das nicht erklären kann, habe ich große Zweifel, dass wir hier aus der Ferne irgendetwas Kluges dazu bemerken können, was man künftig daraus lernt. Ich glaube, dass allerdings die Frage der friedlichen Demonstrationen grundsätzlich immer gepaart sein muss mit der Tatsache, dass dort der sogenannte Schwarze Block, also die Autonomen, auftreten, denen es um Krawall geht, also ein bisschen um Kreuzberger Atmosphäre früher. Und wie man mit der Tatsache fertig wird, dass keine friedliche Demonstration sozusagen ohne den Missbrauch dieser Demonstration auszukommen scheint – das ist ja das Ergebnis – wie man diese Frage besser beantwortet, das kann ich nicht sagen. Die Polizei hat offenbar sehr klug in Deeskalation sich geübt, das heißt, nicht zu provozieren. Das es nicht viel genutzt hat, das wissen wir in Rostock, dass es aber auf der anderen Seite falsch gewesen wäre, daraus eine aggressivere Haltung der Polizei zu folgern, das sagen offenbar alle Beteiligten, die Polizei ebenso wie die Einsatzleitung der friedlichen Demonstranten. Also, ich glaube, da gibt die Auswertung der Rostocker Szene im Detail erst die richtigen Antworten.

Ricke: Vielen Dank, Ernst Gottfried Mahrenholz, er war Richter am und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes.