Ethikratsmitglied Losinger: Datenkauf durch den Staat wäre Hehlerei

Anton Losinger im Gespräch mit Marietta Schwarz · 01.02.2010
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied des Deutschen Ethikrates, warnt davor, dass der Staat für eine Millionen-Ablöse illegale Daten über Steuersünder kauft.
Marietta Schwarz: Dass die Schweiz von Kapitalanlegern gerne als Steuerschlupfloch benutzt wird, das ist bekannt. Dass Steuerbetrug gelegentlich aber auch auffliegen kann, wissen wir spätestens seit der Lichtenstein-Affäre vor zwei Jahren, in die unter anderem auch der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel verstrickt war. Auch die Frage, wie die Steuerhinterziehung aufgedeckt wurde, ist damals heiß diskutiert worden, und das ist jetzt wieder der Fall. Ein Informant ist anscheinend über die britische Großbank HSBC an vertrauliche Kontodaten gelangt und will die für 2,5 Millionen Euro an die deutschen Behörden verkaufen. Das könnte für den Fiskus ein guter Schnitt sein angesichts dessen, dass geschätzte 100 Millionen Euro zurückfließen. Politiker der SPD raten deshalb zum Kauf, andere dagegen sagen, der Staat dürfe sich nicht zum Hehler machen. Darf er es? Darüber spreche ich mit dem Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Er ist Mitglied des Deutschen Ethikrats. Guten Morgen, Herr Losinger!

Anton Losinger: Schönen guten Morgen!

Schwarz: Wie sehen Sie es, darf der Staat mit solchen gekauften Daten Steuersünder überführen?

Losinger: Der Staat ist in dieser Frage in einem wirklichen Dilemma. Denn jeder ehrliche Steuerzahler kann das nachvollziehen, wie sehr es einen ärgert, wenn Millionäre ihre Vermögen ohne Steuern zu bezahlen an Steuern vorbei in der Schweiz parken. Insofern steht die Gleichbehandlung aller Steuerbürger hier vor dem Gesetz und seiner Gleichheit auf dem Spiel. Andererseits ist der Staat in diesem Punkt in einer sehr schwierigen Situation: Der Staat muss nach dem Legalitätsprinzip handeln, er muss sich an die Rechtsstaatlichkeit halten, für die er selbst bürgt. Und das Aufkaufen von Daten nach der Manier eines Hehlers durch den Staat wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Deswegen ist mein Vorschlag in dieser Dilemmasituation für den Staat: Der Bundesfinanzminister ist der äußerst ungeeigneteste Ansprechpartner für ein solches Angebot, und der Staat hat nach meiner Sicht der Dinge keine Möglichkeit sich am eigenen Rechtsstaatlichkeitsprinzip vorbei als Käufer solcher Daten zu begeben.

Schwarz: Das heißt zusammengefasst, Ihre Antwort ist: Nein, der Staat soll das nicht machen. Sollte es vielleicht jemand anders machen?

Losinger: Theoretisch könnte man sich denken, dass möglicherweise ein solcher Verkäufer etwa an die "Bild"-Zeitung ginge, und dort diese Dinge hinterlegen würde. Natürlich darf auch die "Bild"-Zeitung sich nicht als Hehler aufführen. Aber ich könnte mir vorstellen, wenn ein solcher Anbieter von Daten Steuersünder aufdecken möchte, dass man dort mit dem Instrument der Öffentlichkeit etwas machen kann. Auf jeden Fall ist eines als Konsequenz zu bedenken: Wenn man sich auf den Trip der Hehlerei begibt, dann stellt sich eines Tages die Frage: Wo ist eigentlich die Grenze der Rechtsstaatlichkeit? Heiligt der Zweck die Mittel? Und wenn man eines Tages etwa auf die Idee käme, man könnte mit Folter Gewaltverbrechen aufdecken und eventuell Geiseln befreien, wo ist dann die Grenze, wenn der Staat sich an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr hielte?

Schwarz: Ist ganz interessant, dass Sie jetzt den Namen der "Bild"-Zeitung erwähnen. Ich weiß nicht, ob Sie das tun, weil sie das auflagenstärkste Blatt ist oder ob das andere Gründe hat, aber wäre es denn nicht im Prinzip dasselbe, die "BILD"-Zeitung würde die Namen veröffentlichen und die Sache würde ihren auch juristischen Lauf nehmen? Für den Staat kämen am Ende vielleicht auch 100 Millionen Euro dabei raus.

Losinger: Ich sehe im Moment die Situation in einer realistischen Weise so, dass bei dem Angebot dieser Daten ja bereits Stichproben gemacht worden sind, wie man liest, und dass damit ja bereits ein Zugang zu dem Pool hergestellt ist, wo die Steuerhinterzieher sitzen. Insofern wäre es für auch die Ermittlung dieser Steuersünder inzwischen bereits ein Weg, der gangbar ist, ohne dass man als Staat die Rechtssicherheit verletzen muss und als Käufer von illegalen Daten auftreten muss. Die "Bild"-Zeitung ist für mich sozusagen ein Schema, weil investigativer Journalismus immer schon dazu beigetragen hat, dass solche Sümpfe ausgetrocknet wurden. Insofern ist die "BILD"-Zeitung sozusagen ein Topos dafür, dass auch die Medien und die Öffentlichkeit eine bedeutende Rolle in der Ermittlung solcher Dinge haben.

Schwarz: Vielen Politikern wie etwa der Grünen-Fraktionschefin Renate Künast, der geht es jetzt ganz stark ums Geld. Die sagt, jedes Jahr gehen dem Staat Milliardenbeträge durch die Lappen, Sie haben das ja, Herr Losinger, auch bereits erwähnt, deshalb müssen wir jetzt zugreifen. Also, was sagen Sie dazu?

Losinger: Dieses Argument darf unter keinen Umständen zählen, denn wenn wir all das machen, wo es ums Geld geht, dann garantiere ich nicht, wo wir dann landen würden. Der Zweck, und das ist ein hohes Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der Zweck darf niemals die Mittel heilen. Und insofern muss tatsächlich der Staat an seine eigene Legalität gebunden werden, die er als Rechtsstaat garantiert. Alles andere käme einem Dammbruch gleich, der auf lange Sicht mehr Unrecht erzeugte, als er an Geld und möglicherweise Ausgleich von Steuersünderdateien hereinbrächte.

Schwarz: Es gibt ja auch Kritiker, die jetzt einwenden: Der eigentliche Bösewicht, das ist die Schweiz, weil sie den Steuersündern die Steuerflucht überhaupt so leicht macht. Können sie das nachvollziehen?

Losinger: Es ist völlig klar, dass eines Tages, da ja die gesamte ökonomische Welt sich internationalisiert und globalisiert, dass man mit gleichen Waffen kämpfen muss. Und insofern ist es europaweit ein Anachronismus, dass es immer noch Inseln gibt, an denen am Steuerrecht Europas vorbei gehandelt werden kann. Mit der Schweiz ist man ja seit der damaligen Lichtenstein-Affäre schon auf einem guten Weg gleiche und für alle geltende Strukturen zu erarbeiten. Ich sehe das als Ziel an, dass europaweit eine gleiche und gerechte Steuerstruktur ausgehandelt wird.

Schwarz: Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger über die Frage, ob der Fiskus Daten möglicher Steuersünder kaufen darf oder nicht. Herr Losinger, vielen Dank für das Gespräch!

Losinger: Ich bedanke mich sehr!