"Es gibt eine große Koalition gegen die FDP"

Sebastian Edathy im Gespräch mit Nana Brink · 22.06.2011
Im Streit um die Verlängerung der Antiterrorgesetze hat SPD-Innenexperte Sebastian Edathy Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgefordert, gegen den Koalitionspartner FDP zu intervenieren. Jetzt sei der Zeitpunkt, wo Merkel tätig werden müsse, sonst könne keine Einigung in der Koalition erreicht werden.
Nana Brink: Ein Begriff hat in den letzten Tagen die Runde gemacht: die Salafisten, eine radikale Form des Islam. Die Salafisten streben eine Gesellschaft nach dem Modell der Scharia an, und sie lehnen die Demokratie und die rechtsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ab. So zumindest stellt es ein Lagebild des Verfassungsschutzes dar, das im Vorfeld der Tagung der Innenministerkonferenz, die derzeit in Frankfurt stattfindet, veröffentlicht wurde, und dort – natürlich auch zusammen mit den Antiterrorgesetzen – ein großes Thema ist. Alle Islamisten, die in Deutschland den Heiligen Krieg befürworten, hatten Kontakt zu salafistischen Gruppen, zum Teil aus Saudi-Arabien finanziert. Am Telefon ist jetzt der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy, Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages. Einen schönen guten Morgen, Herr Edathy!

Sebastian Edathy: Guten Morgen, ich grüße Sie!

Brink: Wie groß ist denn der Einfluss der Salafisten in Deutschland?

Edathy: Na ja, wenn man den Angaben des Verfassungsschutzes folgt, haben sie ungefähr 2500 Anhänger, es gibt auch Schätzungen, die da eine höhere Zahl vermuten, 200 Hauptakteure aber sehr wahrscheinlich. Man darf das nicht unterschätzen, das ist eine fundamentalistische Auslegung des Islam, die da betrieben wird, und offenkundig entfalten die entsprechenden Gruppen zunehmende Attraktivität, gerade mit Blick auf heranwachsende Muslime in Deutschland.

Brink: Sind auch schon Moscheen unterwandert, wie man immer vermutet hat? Was wissen Sie darüber?

Edathy: Es gibt wohl eine Handvoll Moscheen in Deutschland, die maßgeblich bestimmt werden von Salafisten, das ist jedenfalls das, was die Verfassungsschutzbehörden an Erkenntnissen haben, und die Besorgnis muss von daher sein, dass man damit zu rechnen hat, dass es dort zu Problemen kommen könnte. Sie werden sich erinnern, vor wenigen Monaten gab es jemanden, der geschossen hat auf amerikanische Soldaten im Frankfurter Flughafen, der hatte zum Beispiel nachweislich intensiven Kontakt zu einer salafistischen Gruppe.

Brink: Was die Salafisten predigen, sei im höchsten Maße verfassungswidrig – das sagte der hessische CDU-Innenminister Boris Rhein – er ist auch gleich Vorsitzender der Innenministerkonferenz – und fordert deren Abschiebung. Sehen Sie das auch so?

Edathy: Es ist schon seit Jahren geltendes Recht, ich glaube, das haben wir vor vier Jahren in das Bundesgesetzblatt mit hineingeschrieben als Deutscher Bundestag, dass sogenannte Hassprediger ausgewiesen werden können. Das ist dann Sache der Behörden, davon auch Gebrauch zu machen. Ich glaube, der entscheidende Punkt – und das wird auch das Ergebnis der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main sein, die heute ja zu Ende geht –, der entscheidende Punkt wird sein, da genauer hinzugucken, gerade diese Gruppe unter noch intensivere Beobachtungen zu stellen, um dann eben auch eingreifen zu können, wenn es zu Auffälligkeiten kommt.

Brink: Dann gucken wir doch mal genauer hin. Sie haben es eben schon angedeutet: Es gibt einen Zusammenhang zwischen Salafisten und Attentätern, Sie haben daran erinnert, dass ein junger Muslim im März zwei US-Soldaten in Frankfurt erschossen hat. Nachweislich hatte er Kontakt zu salafistischen zumindest Foren im Internet und dem salafistischen Prediger Pierre Vogel. Der allerdings konnte völlig ungehindert Totengebete für Osama bin Laden sozusagen auf offener Straße unternehmen. Wann endlich ist dann jetzt Handlungsbedarf?

Edathy: Na ja, also eine entsprechende Veranstaltung konnte untersagt werden von den Behörden, die er angemeldet hatte, Herr Vogel. Das Problem ist natürlich: Sie können einen deutschen Staatsbürger nicht abschieben, Sie können auch einen europäischen Staatsbürger nicht abschieben. Der entscheidende Punkt ist wie gesagt, glaube ich, dass man da mit den Mitteln des Rechtes vorgeht, und wir haben zum Beispiel auch das Vereinsrecht: Nicht alle Salafisten sind in Vereinen organisiert, aber sobald sie das sind, besteht durchaus die Möglichkeit seitens der Landesbehörden, der Landesinnenminister, da ein Verbot auszusprechen.

Brink: Damit sind wir schon bei den Antiterrorgesetzen: Die Verbote von verfassungswidrigen Vereinen sind ja unter anderem auch Bestandteil der Antiterrorgesetze, die jetzt auslaufen und verlängert werden sollen. Ist also dieser Teil zum Beispiel etwas, was auf die Salafisten zuträfe? Muss es dann Verbote von diesen Organisationen geben?

Edathy: Nein, das Vereinsrecht, in dem das geregelt ist, ist unabhängig von den Antiterrorgesetzen, das heißt, die Regelung, die ein Vereinsverbot ermöglicht, ist keineswegs befristet. Befristet sind eine ganze Reihe von Maßnahmen, es sind insgesamt 18, da geht es um Auskunftsrechte der Geheimdienste, der Nachrichtendienste in Deutschland, insbesondere des Bundesverfassungsschutzes, zum Beispiel gegenüber Banken, also wenn es da eine verdächtige Person gibt, dass der Verfassungsschutz nachfragen kann – hat es da auffällige Transaktionen gegeben, wie hoch ist der Kontostand des Entsprechenden –, es geht um Auskunftsrechte gegenüber Telekommunikationsdienstleistungsanbietern, dass man Verbindungen überprüfen kann, es geht um Auskunftsrechte bezüglich der Ermittlung von Fahrzeugen, von Fahrzeugdaten und von Halterdaten von Pkw. Das sind Gesetze, die theoretisch auslaufen würden zum Jahreswechsel, wenn sie nicht, möglicherweise erneut befristet, aber wenn sie nicht verlängert werden. Das ist ja gerade der Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung.

Brink: Aber die 16 Innenminister haben einheitlich gefordert, dass sie verlängert werden müssen. Wie sehen Sie das?

Edathy: Ich unterstütze das ausdrücklich. Wir haben eine etwas seltsame Situation, nämlich dass parteiübergreifend CDU, CSU und SPD, die ...

Brink: Es gibt da sozusagen eine große Koalition, kann man sagen.

Edathy: Es gibt eine Große Koalition gegen die FDP, und das ist das Erstaunliche, weil die FDP bekanntermaßen Teil der Bundesregierung ist. Und nach meinem Dafürhalten ist es wirklich höchste Zeit – wir gehen jetzt in die parlamentarische Sommerpause, das heißt, wir können auch erst ab dem September die Beratungen aufnehmen über eine Verlängerung der Gesetze, die muss natürlich auch sorgfältig geführt werden –, es ist höchste Zeit, dass die Bundeskanzlerin interveniert. Das macht sie bekanntermaßen, wie die Vergangenheit gezeigt hat, eher ungerne und eher selten, aber das ist jetzt der Zeitpunkt, wo sie tätig werden muss, weil ich überhaupt nicht sehe, wie sich ansonsten eine Einigung in der Koalition erreichen lässt. Der Konsens bei den Innenministern ist jedenfalls vorhanden, zwischen Schwarz-Gelb ist er noch nicht da.

Brink: Einer der wesentlichen Knackpunkte ist ja die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, auch Bestandteil dieser Antiterrorgesetze, und es gibt eine Regelung des Bundesverfassungsgerichtes von 2010, die ja die alte Regelung gekippt haben, dass Daten nicht mehr sechs Monate lang ohne Grund gespeichert werden dürfen. Die Große Koalition bei der Innenministerkonferenz hat gesagt, es muss aber weiter so bleiben, dass sie sechs Monate gespeichert werden, die FDP weigert sich. Was halten Sie davon?

Edathy: Na, dazu muss man erst mal sagen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht Bestandteil der Antiterrorgesetze gewesen ist, sondern ein eigenständiges Gesetz, ebenfalls zunächst mal nicht befristet. Das ist verworfen worden, das Gesetz, vom Verfassungsgericht 2010, da haben Sie ganz Recht, aber nicht wegen der Speicherdauer, sondern das Verfassungsgericht hat gesagt: Der Gesetzgeber ist zu weit gegangen, nicht nur die Daten dann abzurufen von den in der Regel ja privaten Dienstleistungsanbietern bei schwersten Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten. Das würde zu weit gehen. Deswegen: Wenn man die Vorratsdatenspeicherung will – ich halte die prinzipiell für richtig, weil sie einen Sicherheitsgewinn mit sich bringen kann –, dann muss es ein neues Gesetz geben, in dem man beschreibt, was denn angefordert werden darf von insbesondere Strafverfolgungsbehörden, von den Unternehmen, die zur Speicherung verpflichtet werden. Zurzeit gibt es keine Speicherungspflicht, weil das Gesetz nicht gilt, weil es verworfen worden ist, und auch da gibt es keine Einigung in der Großen Koalition. Wir haben dazu einen eigenen Entwurf eingebracht als SPD-Fraktion, auf dessen Grundlage man sicherlich Gespräche führen kann. Wir sagen, wir wollen weniger als sechs Monate Speicherungsfrist, wir wollen eine klare Begrenzung auf schwerstkriminelle Taten, also insbesondere Terrorismus, Kinderpornografie, ähnliche Dinge, also diese Kategorie, wo man auch nicht ernsthaft sagen kann, das ist, wenn man die technischen Möglichkeiten hat, etwas, das man außer Acht lassen sollte oder lassen darf. Da sagt aber die Justizministerin der FDP, das will sie so nicht, sondern sie will keine allgemeine Speicherung durch die Dienstleistungsanbieter, sondern nur eine fallbezogene Speicherung. Das ist aber ein Problem, wenn ich erst im Laufe eines kriminellen Tätigwerdens eines Verdächtigen auf dessen Spuren komme und dann keine Daten vorhanden sind, auf die ich zurückgreifen kann.

Brink: Der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy. Schönen Dank, Herr Edathy, für das Gespräch!

Edathy: Ja, gerne!