Ehemaliger Verfassungsschutz-Präsident fordert NPD-Verbot

Peter Frisch im Gespräch mit André Hatting · 25.11.2011
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, hat ein Verbot der NPD gefordert. Die NPD sei zum "Flaggschiff des Rechtsextremismus" und zu einer Stätte der Zuflucht für Neonazis geworden, sagte Frisch.
André Hatting: Dieser Fall ist in der Bundesrepublik einmalig: Eine Mordserie, begangen von einer braunen Terrorbande. Ausgerüstet mit einem ganzen Waffenarsenal, falschen Pässen und bestens vernetzt – deutschlandweit. Täglich kommen die Ermittler neuen Tatverdächtigen auf die Spur, Spezialkräfte der GSG 9 haben gestern in Brandenburg einen weiteren mutmaßlichen Neonazi-Terroristen festgenommen. Am Telefon ist jetzt Peter Frisch. Er hat sich als Verfassungsschützer jahrelang mit Rechtsextremismus beschäftigt, von 1996 bis 2000 war er Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Guten Morgen, Herr Frisch!

Peter Frisch: Guten Morgen!

Hatting: Der Bruder des gestern festgenommenen André E. ist NPD-Mitglied. Die Überschneidungen zwischen der rechtsextremen Partei und dem Neonazi-Untergrund werden immer deutlicher. Was halten Sie von einem erneuten Verbotsverfahren?

Frisch: Ich bin auf jeden Fall dafür. Ich kenne die verschiedenen Gründe, die dagegen vorgebracht werden und sehe durchaus Schwierigkeiten, aber mittlerweile bin ich der Meinung, dass die NPD so sehr zum Flaggschiff des Rechtsextremismus geworden ist, dass sie auch für die Neonazis die Stätte darstellt, an der sie Zuflucht finden und von der sie sich Zuwendungen erhoffen, vor allen Dingen die Möglichkeit, Versammlungen durchzuführen und Ähnliches. Also gerade die NPD zeigt, dass sie ihre anfänglich geäußerten Meinungen, dass sie durchaus eine demokratische Partei sei, nicht mehr hält - im Gegenteil.

Hatting: Ein Argument gegen ein neuerliches Verbotsverfahren ist ja, dass es sehr viele V-Leute des Verfassungsschutzes innerhalb der NPD gibt. Wie kann man denn ein Verbot hinbekommen - trotz der V-Leute?

Frisch: Nun, ein Verbot hat es schon gegeben gegen rechtsextremistische Parteien, ich denke an die SRP, das war in den 50er-Jahren, die damals verboten worden ist, ähnlich auch ein Verbot gegen die KPD damals, da gab es auch V-Leute – und es waren nicht wenige. Glücklicherweise waren das V-Leute, weil sie dann aus den Organisationen heraus Informationen weitergaben, auf die die Behörden angewiesen waren. Ich meine, dass auch jetzt die NPD V-Leute hat, und sie sollte diese Leute da auch behalten, also wir sollten auch danach gehen, dass wir hier Informationen bekommen aus dem Inneren der NPD, die wir sonst nicht erhalten.

Hatting: Ja, aber Herr Frisch, der erste Antrag ist ja genau deswegen gescheitert – mit dem Argument: Es gibt V-Leute, und deswegen kann man dieses Verbot nicht durchsetzen.

Frisch: Nun diese Entscheidung beruft sich zuerst und in erster Linie darauf, dass es hier einige V-Leute oder ein Siebtel der Mitglieder des Vorstands der NPD in den Ländern und auch im Bund waren, dass ein Siebtel dieser Leute NPD-Mitglieder seien, und das Bundesverfassungsgericht meinte, dass damit eine faire Auseinandersetzung des Staates mit dieser Partei unmöglich sei.

Nun kann man mit einem neuen Verbot zu der Maßnahme greifen, dass man die V-Leute, die im Vorstandsbereich der NPD sitzen, dass man die herauszieht. Aber man sollte auf jeden Fall die anderen V-Leute da erst drin belassen, und das sind nicht etwa zu viel, sondern es sind durchaus Personen und Mitglieder der NPD oder Personen, die die NPD beobachten, die uns wertvolle Hinweise geben könnten: Was wird in dieser Partei geplant.

Hatting: Ja, Sie sagen: Wertvolle Hinweise geben könnten. Im Augenblick sieht es so aus – das ist zumindest der öffentliche Eindruck –, als hätten die V-Leute vor allem dem NSU, dem nationalsozialistischen Untergrund geholfen, nicht aber dem Staatsschutz, und ...

Frisch: Nun, das sind Behauptungen, die sehr oft jetzt ausgestellt werden, wie überhaupt jetzt sehr viele Behauptungen aufgestellt werden, die noch zu überprüfen sind und von denen etliche, eine ganze Reihe, so nicht zutreffen. Dass hier die V-Leute etwa den Angehörigen der NSU geholfen haben, das möchte ich bestreiten und bestreite ich auch.

Hatting: Dann, Herr Frisch, nennen Sie uns doch umgekehrt mal Beispiele für Erfolge. Wo haben V-Leute vor allem im Rechtsextremismus dem Verfassungsschutz richtig gute Hinweise gegeben?

Frisch: Beispielsweise bei den Möglichkeiten, all diese neonazistsischen Vereinigungen zu verbieten, verbieten zu lassen, die bekannt geworden sind. Das waren ungefähr 25 bis 30 rechtsextremistische, neonazistische Vereinigungen, die in den letzten Jahrzehnten verboten worden sind, und worauf beruhte das?

Auf den Erkenntnissen der V-Leute, die den Verfassungsschutz und damit dann auch den zuständigen Innenministerien die Möglichkeit gaben, hier ein Verbot auszusprechen. Denn grundsätzlich können ja auch Parteien erst einmal hier tätig werden und Organisationen. Aber um ein letztes Wort zu sagen, die Erfolge auch des Verfassungsschutzes haben sich beispielsweise gezeigt, als die Freiheitliche Arbeiterpartei hier bestand, das war ja auch schon Anfang der 60er-Jahre, und die hat sich dann auflösen müssen, weil hier entschiedene Maßnahmen dagegen, auch beispielsweise mit Verbot von Versammlungen und Ähnliches, durchgeführt worden sind.

Hatting: In dem aktuellen Fall, im Fall der NSU, dieses Terrornetzwerkes mit dem Kern in Zwickau, war es so, dass diese Zelle, die sich gegründet hat, 14 Jahre lang völlig unbehelligt war. Sie sind abgetaucht 1996, also während Ihrer Amtszeit als Verfassungsschutzpräsident. Warum hat man das damals einfach so zugelassen?

Frisch: Man hat das gar nicht zugelassen, es war so eine gewisse Lässigkeit der zuständigen Behörde oder durch eine falsche Einschätzung, das war nämlich die Staatsanwaltschaft. Der Verfassungsschutz hatte diese Gruppe – das geht aus dem Verfassungsschutzbericht, übrigens auch öffentlich lesbar, hervor – erkannt und hatte – der Verfassungsschutz in Thüringen war das – hatte das auch dem Bundesamt mitgeteilt. Der Verfassungsschutz hatte weiter das der Polizei mitgeteilt, dass hier Erkenntnisse angefallen waren, dass gerade diese Gruppe, die als solche noch nicht zu einer Gruppe sich gebildet hatte, dass sie Waffen und ähnliche Gegenstände in ein bestimmtes Gebäude in Thüringen verbracht hätten. Es bestand der Verdacht, dass hier schwerwiegende Gewalttaten vorbereitet würden, die Polizei wurde informiert, die hat das Landeskriminalamt damals interessiert, das darüber unterrichtet. Das Landeskriminalamt hat das gemacht, was nur der Polizei zusteht, der Verfassungsschutz kann natürlich nicht exekutive Maßnahmen veranlassen ...

Hatting: Sondern beobachtet und meldet, ja.

Frisch: Ja, und hier das Landeskriminalamt musste sich einen Durchsuchungsbeschluss holen, das wurde auch von der Staatsanwaltschaft genehmigt, aber die gleichzeitig von Polizei und Verfassungsschutz ausgesprochene Hoffnung oder Erwartung, dass auch der Haftbefehl ausgestellt würde, falls entsprechende Gegenstände gefunden würden, ...

Hatting: ... hat sich nicht erfüllt, Herr Frisch ...

Frisch: (…)

Hatting: Ich muss Sie leider jetzt unterbrechen ...

Frisch: ... hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Also da liegt die eigentliche Schuld, dass sie nicht beobachtet werden konnten.

Hatting: Peter Frisch war das, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Herr Frisch, ich bedanke mich für das Gespräch!

Frisch: Ja, bitte sehr!


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