Ehemaliger Topmanager Middelhoff

Zweifel am behaupteten Schlafentzug

Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wartet am 30.10.2014 in Essen (Nordrhein-Westfalen) im Gerichtssaal auf den Prozessbeginn.
Tiefer Fall eines ehemaligen Stars: Thomas Middelhoff sitzt wegen Untreue und Steuerhinterziehung im Gefängnis © dpa / picture-alliance / Roland Weihrauch
Katharina Bennefeld-Kersten im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 09.04.2015
Der Ex-Topmanager Thomas Middelhoff soll im Gefängnis wegen Suizidgefahr über Wochen jede Viertelstunde geweckt worden sein. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis, Katharina Bennefeld-Kersten, hält das nicht für plausibel.
Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis und ehemalige Leiterin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten, glaubt nicht, dass der ehemalige Topmanager Thomas Middelhoff wie von dessen Anwälten behauptet im Gefängnis über Wochen alle 15 Minuten geweckt worden ist. Im Deutschlandradio Kultur sagte Bennefeld-Kersten, vermutlich sei die Überwachung von Middelhoff wegen Suizidgefahr über die sogenannte Kostklappe erfolgt.
Es sei die Rede davon gewesen, dass immer wieder die Tür zu Middelhoffs Zelle geöffnet, das Licht angemacht und überprüft worden sei, ob dieser noch lebend im Bett liege. "Ich glaube, dass wird nicht so gewesen sein", sagte Bennefeld-Kersten. Eine solche Überwachung brauche zu viel Personal. Ein Bediensteter dürfe eine Zellentür in der Nacht alleine nicht öffnen. Durch die Kostklappe könne man hingegen einfach durchgucken und sehen, ob es einen Suizidversuch gegeben habe.

Das Gespräch im Wortlaut:
Liane von Billerbeck: 28 Tage lang soll ein Mann in deutscher Untersuchungshaft wegen angeblicher Suizidgefahr alle 15 Minuten geweckt worden sein, über 672 Stunden also.
Der Mann, über den die "Süddeutsche Zeitung" das berichtete, ist Thomas Middelhoff, einer der bekanntesten deutschen Manager bis dahin, der wurde im November zu drei Jahren Haft wegen Untreue verurteilt. Nun soll er schwer krank sein und in einer Klinik, und niemand weiß, ob die brutale Art der Suizidüberwachung daran mit Schuld ist.
Ob und wie sich Selbstmorde in Gefängnissen verhindern lassen, das wollen wir die Fachfrau für das Thema fragen, Katharina Bennefeld-Kersten. Zehn Jahre lang war sie Leiterin der Justizvollzugsanstalt Celle und leitet jetzt die Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis. Schönen guten Morgen!
Katharina Bennefeld-Kersten: Guten Morgen, Frau von Billerbeck.
von Billerbeck: Sie haben Bücher zum Thema verfasst und auch den regelmäßigen Bericht über Suizid im Strafvollzug. Viertelstündliche Sichtkontrollen über Wochen, das ist ja Schlafentzug, und so was gilt anderswo als Folter. Ist so was tatsächlich möglich in einem deutschen Gefängnis?
Man braucht viel Personal, um einen Gefangenen viertelstündlich zu wecken
Bennefeld-Kersten: Möglich ist es grundsätzlich ja, aber ich glaube nicht, dass es auch bei Herrn Middelhoff so angewandt wurde, denn das ist schon richtig, das ist Schlafentzug, aber es kommt natürlich auch darauf an, wie ich dann die Überwachung durchführe.
Es war ja die Rede davon, auch in den Medien, da wird dann die Tür geöffnet, das Licht angemacht und überprüft, ob er noch lebend in seinem Bett liegt. Ich glaube, das wird nicht so gewesen sein, denn das braucht nachts auch viel Personal. Ein Bediensteter allein darf eine Zellentür in der Nacht nicht öffnen, das heißt, es müssen mindestens zwei bis drei Bedienstete dann vor Ort sein.
Vermutlich ist die Überwachung, wenn sie denn wirklich in 15-minütigen Abständen stattgefunden hat, über die Kostklappe gemacht worden. Das ist eine verschließbare Klappe in der Haftraumtür, die gesondert geöffnet werden kann. Und dann kann man da durchschauen und – also, ich sag mal, man sieht ja dann, ob sich da jemand erhängt hat oder nicht, ohne dass man da groß das Licht anmacht oder andere Überprüfungsmethoden macht. Denn es ist so, dass die meisten Gefangenen, die sich getötet haben, 90 Prozent haben sich durch Erhängen getötet.
von Billerbeck: Also da muss man die Tür gar nicht öffnen. Suizidgefahr, die gibt es, also Suizide gibt es, das wissen Sie auch aus eigener Erfahrung ja in der Untersuchungshaft und auch im Strafvollzug. Sie sind gar nicht so selten, und man kann sich die Gründe dafür vorstellen. Wie wird denn überhaupt festgestellt, dass ein Gefangener suizidgefährdet ist?
Wenn man sich wirklich umbringen will, erfährt es niemand vorher
Bennefeld-Kersten: Frau Billerbeck, das ist wirklich ein Problem. Das kann jeder für sich selber auch beantworten. Wenn Sie nicht wollen – wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich das Leben zu nehmen, und Sie möchten nicht, dass andere das erfahren, bevor Sie die Tat vollbracht haben, dann werden es andere nicht erfahren.
Suizidgedanken spielen sich innen ab, die stehen nicht auf der Stirn geschrieben und sind auch nicht für einen Psychologen lesbar. Also die Möglichkeiten, die wir im Gefängnis haben, und das wird auch gemacht, das ist, dass ein Gespräch noch am Tage des Zugangs stattfindet.
Die Untersuchungsgefangenen, die jetzt gerade inhaftiert worden sind, gehören zu der Gruppe mit dem höchsten Suizidrisiko, einfach, weil da für die Menschen viel zusammenkommt, viel zusammenstürzt und ein Berg von Problemen sich auftut, den sie gar nicht abarbeiten können. Sie haben ja keine Möglichkeit mehr, irgendwie zu reagieren.
Das heißt, in Haft haben wir dann die Möglichkeit eines sogenannten Screenings, das ist ein Abklären von Risiken. Und anhand dieses Screenings haben Sie einen Hinweis, ob der Betroffene möglicherweise zu der Gruppe mit erhöhtem Risiko gehört.
Wenn das so ist, werden sofort Fachdienste eingeschaltet. Das heißt nicht, dass der suizidgefährdet ist, sondern es heißt nur, er hat ein höheres Risiko.
Ganz wichtig ist das ausführliche Gespräch. Als Gesprächspartner muss ich versuchen zu erkennen, was bedeutet die Inhaftierung für diesen Menschen. Es gibt auch Menschen, die haben eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, wirklich für irgend so einen Klüngelkram. Die haben auch keine lange Haftzeit vor sich. Das sind ein paar Tage, das sind Dinge, die sie nicht bezahlen konnten, die müssen sie dann verbüßen. Auch die laufen Gefahr, sich das Leben zu nehmen. Also ich kann es nicht an der Strafdauer oder so was festmachen.
von Billerbeck: Nun ist ja das sicher nicht schön, wenn sich Menschen umbringen, auch im Gefängnis nicht, aber es ist ja ein Menschenrecht. Ich kann selber darüber entscheiden, ob ich mein Leben beende. Weshalb wird da so viel unternommen, dass sich Gefangene das Leben (nicht) nehmen?
Der Staat ist für die psychische Gesundheit der Inhaftierten verantwortlich
Bennefeld-Kersten: Weil Gefangene in einer ganz besonderen Situation sind, und da sage ich mal ganz einfach, in die Situation haben wir sie ja auch hineingebracht. Wir als Staat sind dann auch für ihre Gesundheit, für ihre psychische Gesundheit auch verantwortlich, so steht es auch im Strafvollzugsgesetz.
Die Bediensteten, die haben schon eine besondere Garantenstellung. Wenn ich Menschen viel nehme von ihrer Eigenverantwortung, dann muss ich für sie sorgen. Da komme ich dann gar nicht dran vorbei.
von Billerbeck: Ich hab in der Vorbereitung auf dieses Gespräch auch gelernt, dass es sogar einen Preis für Suizidprävention gibt, eine Plastik, angefertigt in der JVA Tonna in Thüringen. Das ist eine Plastik der Bremer Stadtmusikanten. Und da denken wir ja natürlich sofort an den Satz des Esels, der seine Mitfreunde, -tiere auffordert mit der Bemerkung, etwas Besseres als den Tod findest du überall. Gilt das auch für Gefangene, gilt das auch für Menschen in Haft, in so einer Extremsituation?
Bennefeld-Kersten: Einige Gefangene, glaube ich, können sich das nicht vorstellen, wenn sie gerade inhaftiert worden sind, aber genau das ist das, was wir vermitteln wollen, dass es auch in Haft, auch in einer vermeintlich desolaten Situation etwas Besseres als den Tod gibt.
Nur, wenn ich mir selbst überlassen bleibe, dann erkenne ich das nicht mehr. Suizidalität ist dann auch wie ein Tunnel, und ich kann das Licht nicht mehr erkennen, und ich brauche Menschen, die mir dann zur Seite stehen, die mir Alternativen vermitteln. Als Suizidgefährdeter ist es ja nicht so, dass ich tot sein will, sondern ich denke, ich kann so nicht mehr weiter leben.
von Billerbeck: Wie sich Selbstmorde von Gefangenen verhindern lassen, darüber sprach ich mit Katharina Bennefeld-Kersten. Sie leitet die Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis. Wir könnten ja noch lange weiterreden, aber wir müssen Schluss machen. Danke Ihnen, Frau Bennefeld-Kersten!
Bennefeld-Kersten: Gerne, Frau von Billerbeck, auf Wiederhören!
von Billerbeck: Auf Wiederhören.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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