E-Mails gescannt

"Google spielt hier den Hilfssheriff"

Logo des amerikanischen Internet-Dienstleisters Google
Jetzt auch noch "Hilfssheriff": der amerikanische Internet-Konzern Google © dpa / picture alliance / Martin Gerten
Moderation: Marianne Allweiss und André Hatting · 05.08.2014
Google soll Berichten zufolge die Mails seiner Kunden automatisch nach kinderpornografischen Inhalten scannen. Nachdem ein Mann in Texas eine entsprechende Datei verschickt hatte, zeigte der Provider ihn an. Das ist ungesetzlich, meint Rechtsanwalt Udo Vetter.
Die Rechtfertigung des Software-Konzerns, man sei verpflichtet, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, ist dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zufolge nicht stichhaltig. Auch in den USA sei ein Provider nicht dazu verpflichtet, "proaktiv" Polizeiarbeit zu leisten. "Google spielt hier den Hilfssheriff." In Deutschland wäre ein solches Vorgehen auf jeden Fall illegal, betonte Vetter. Damit würde sich der Konzern sogar mehr Rechte herausnehmen, als die Polizei sie habe.
"Private Strafverfolgung durch den Provider, die ist vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen und wird sogar unter Strafe gestellt. Also, was Google macht, könnte auch interessant für den Staatsanwalt sein."
Illegal trotz Googles AGB
Dies gelte auch dann, sollte der Nutzer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben, die dem Provider den Zugriff auf E-Mails erlauben.
"Bei uns können Sie so viel Kleingedrucktes unterschreiben, wie Sie wollen. Das Gesetz regelt da ganz eindeutige Grenzen." Klauseln der AGB, die gegen geltendes Recht verstoßen, seien "schlichtweg unwirksam".
In Deutschland sei Providern der Zugriff auf die Daten seiner Kunden nur aus zwei Gründen erlaubt: "Erstens um sein Geschäftsmodell zu erhalten, das würde bedeuten die Frage, darf ich da Werbung einblenden und ähnliches, darüber könnte man noch diskutieren, oder zu Störungsbeseitigungen." Auch sei klar geregelt, wie damit zu verfahren sei, wenn Internet-Anbieter auf Strafbares stoßen: "Die Provider sollen nicht aktiv nach Informationen suchen. Wenn sie aber zufällig auf Informationen über Straftaten stolpern, dann dürfen sie die an die Ermittlungsbehörden weitergeben."
Mehr zum Thema