Diktaturen-Vergleich muss sein

Von Karl Wilhelm Fricke · 09.11.2006
Erinnerung heißt Vergegenwärtigung der Vergangenheit. In der Geschichtspolitik ist Erinnerung notwendig, um das politische Geschehen der Gegenwart zu begreifen und Konsequenzen für das eigene Verhalten daraus zu ziehen. Dies bewusst zu machen ist aktuell in einer Zeit, in der sich rechtsextremistische Kräfte immer weniger gehemmt regen – zumal in den neuen Bundesländern.
Vom Einzug in Landtage und Kommunalparlamente spannt sich der Bogen bis hin zu öffentlichen Demonstrationen und Aufmärschen. Flankiert wird das Ganze von wachsender Gewalttätigkeit aus der rechtsextremistischen Szene, um einzuschüchtern und politisch Andersdenkende zu terrorisieren. Es sind nicht mehr nur Anfänge, denen zu wehren ist.

Die nachhaltige Erinnerung an die Diktatur des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen ist dabei hilfreich - aber Vorsicht! Über die Abwehr der extremistischen Rechten darf die historische Aufarbeitung des Kommunismus in Deutschland nicht vernachlässigt werden. Geschichtspolitische Einäugigkeit wäre mehr als problematisch in einer Zeit, in der auch die extremistische Linke nicht schläft. Erkennbar wird dies zum Beispiel an dem Streit um die Deutungshoheit der zweiten deutschen Diktatur oder daran, dass schon wieder Stasi-Legenden wabern und Gedenkstätten für die Opfer kommunistischer Gewalt als "Gruselkabinette" verunglimpft werden. Selbst ehemals Verfolgte werden von MfS-Veteranen diskriminiert und verhöhnt. Ein ostdeutscher Autor mit Anspruch auf Wissenschaftlichkeit verstieg sich unlängst sogar zu dem Verdikt, DDR-Justizopfer pflegten in ihren Erinnerungsberichten – man staune – "bisweilen eine Art Opfernostalgie". Opfernostalgie! Mit möglichem Nicht-Wissen um die Bedeutung des Nostalgie-Begriffs lässt sich dieser Zynismus kaum entschuldigen.

Freilich ist mir bewusst, wie wenig populär heutzutage ein Vergleich von Nationalsozialismus und Kommunismus ist. Man ist vor allem irritiert, wenn das Unrecht vor 1945 mit dem Unrecht nach 1945 historisch verglichen wird. Je nach politischem Standort und Erlebnishorizont argwöhnen die einen die Relativierung des nationalsozialistischen Unrechts und die anderen die Bagatellisierung des kommunistischen Unrechts.

Für mein Geschichtsverständnis sind beide Begriffe allerdings wenig Erkenntnis fördernd. Es geht weder um Relativierung noch um Bagatellisierung. Unrecht lässt sich nicht gegen Unrecht aufrechnen. Gültiger Maßstab kann allein die Idee des Rechts sein – und das Unrecht vor 1945 kann das Unrecht nach 1945 allenfalls historisch erklären, nicht aber begründen oder rechtfertigen.

Indes ist der Vergleich nötig. Er verdeutlicht Unterschiede und schließt eben dadurch die Gleichsetzung des einen Unrechts mit dem anderen Unrecht aus. Aus gutem Grund verwarf Joachim Gauck unlängst die Scheu vor einem Diktatur-Vergleich rundheraus als "Schwachsinn" und warnte davor, den Einmaligkeits-Topos der NS-Diktatur dazu zu verwenden, andere Diktaturen – eben auch die kommunistische Diktatur – als "quasi zweitklassig" zu bewerten. Die Folge wäre eine Hierarchisierung der Opfer - und die ist nicht hinnehmbar.

Die seltsame Scheu vor dem Diktaturen-Vergleich beruht auf der Animosität, er könnte auch Gleichartiges zu Tage fördern, strukturelle Ähnlichkeiten etwa und die ideologische Bedingtheit von Repression und Verfolgung unter dem Hakenkreuz und unter der Roten Fahne – so verschieden Ideologie und politische Zielsetzung sonst auch waren. Selbstverständlich macht ein redliches Geschichtsbild die Differenzierung zwischen der politischen Verfolgung unter beiden Diktaturen auf der Basis wissenschaftlich zuverlässiger, empirisch gesicherter Forschung unerlässlich.

Nur auf diesem Wege lässt sich auch der Drang ehemaliger Stasi-Kader konterkarieren, das Unrecht, das sie moralisch mitzuverantworten haben, zu verharmlosen oder zu verdrängen. Ausgestattet mit Renten vom früheren Klassenfeind und wohl wissend, dass sie kein juristisches Risiko eingehen, melden sie sich immer dreister zu Wort. Aber die Versuche, ihre schmähliche Geschichte zu verfälschen – sie werden so vergebens sein wie analoge Tendenzen im Rechtsextremismus. Einer Auseinandersetzung braucht niemand auszuweichen – die historische Wahrheit ist weder auf der einen noch auf der Seite. Allerdings ist die Erinnerung an die doppelte Diktatur-Vergangenheit ein politischer Auftrag an die Gegenwart.

Karl Wilhelm Fricke, geboren 1929 in Hoym (Anhalt), floh nach dem Abitur 1949 aus der SBZ nach Westdeutschland. Bis 1953 studierte er an der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven und an der Deutschen Hochschule für Politik in Berlin und war im Westen der Stadt als freiberuflicher Journalist tätig. 1955 wurde Fricke von Stasi-Agenten aus West-Berlin entführt und 1956 in der DDR wegen "Kriegshetze" zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Er war bis 1959 in Brandenburg-Görden beziehungsweise in Bautzen inhaftiert. Anschließend arbeitete er als Journalist in Hamburg, von 1970 bis1994 als Leitender Redakteur beim Deutschlandfunk in Köln, seit 1994 wieder freiberuflich als Publizist. Fricke war Sachverständigen-Mitglied beider Enquetekommissionen zur "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" sowie zur "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit". 1996 wurde er Ehrendoktor der Freien Universität Berlin im Fachbereich Politische Wissenschaft. Seine Buchveröffentlichungen: "Politik und Justiz in der DDR" (1979), "Die DDR-Staatssicherheit" (1982), "Opposition und Widerstand in der DDR" (1984), "MfS intern" (1991), "Akten-Einsicht" (1995), (gemeinsam mit Roger Engelmann), "Konzentrierte Schläge" (1998), "Der Wahrheit verpflichtet" (2000); zusammen mit Silke Klewin: "Bautzen II. Sonderhaftanstalt unter MfS-Kontrolle 1956 bis 1989" (Verlag Gustav Kiepenheuer).