Der Text und das Eigentum

Von Jörg Magenau · 21.09.2010
Das Urheberrecht gilt als große Errungenschaft des bürgerlichen Zeitalters. Mit der Erfindung des Buchdrucks und der massenhaften Verbreitung von Texten wurde es nötig, das in den Büchern versammelte Wissen in die Nutzungsform des Eigentums zu überführen.
Seither haben wir uns daran gewöhnt, dass Autoren und Verlage die Rechte an ihren Texten halten, denn nur so können sie von ihren geistigen Produkten auch leben. Der Übergang zum digitalen Zeitalter ist jedoch eine neue technologische Schwelle, an der sich auch die Eigentumsfrage neu stellt. Über die Nutzungsrechte von Texten im Internet wird heftig gestritten.

Nicht zuletzt die Plagiatsdebatte um Helene Hegemann in diesem Frühjahr hat gezeigt, wie sehr die Maßstäbe sich bereits verschoben haben. Der jungen Generation, die mit der allgegenwärtigen Verfügbarkeit von Texten im Netz aufgewachsen ist, erscheint das bürgerliche Urheberrecht als alter Hut, der nicht mehr so recht passen will.

Wenn es keine Originale mehr gibt, sondern nur noch "Echtheit", wie Hegemann unschuldig versicherte, kann es dann überhaupt noch Plagiate geben? Und wenn die französische Philosophie mit Roland Barthes und Michel Foucault schon vor Jahrzehnten den "Autor" abgeschafft hat - was ist dann noch "geistiges Eigentum"?

Manuskript zur Sendung als PDF-Dokument oder im barrierefreien Textformat