Der fragwürdige Deal im Strafverfahren

Von Peter-Alexis Albrecht · 06.11.2012
Seit 2009 erlaubt der Gesetzgeber Absprachen im Strafprozess. Dass Angeklagte mildere Strafen erhalten können, weil sie beispielsweise durch ihr Geständnis den Verfahrensaufwand minimieren, verstoße gegen den Geist der Strafprozessordnung, meint der Jurist Peter-Alexis Albrecht.
Was macht der Gesetzgeber mit der Justiz, wenn sie unter Druck gerät, weil sie überlastet ist und deshalb an öffentlicher Zustimmung verliert? Die Justiz ist eingehegt durch eine große Personalknappheit, durch veraltete Arbeitsstrukturen sowie mangelhafte Ausbildung und Fortbildung der Richter und Staatanwälte. Zudem kneifen die Abhängigkeiten von der Exekutive, die Richter und Staatsanwälte auswählt, einstellt und befördert.

Um dieser Mängellage gerecht zu werden, wäre ein Reformprogramm von Nöten: Mehr Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive, eigene Budgethoheit, Entkriminalisierung von Bagatellen sind überfällig. Bessere Personalausstattung und notwendige Ausbildungsreformen stehen dringend an.

Was also macht ein hilfloser Gesetzgeber? Er sieht den Ausweg allein in der "Verständigung" der Strafjustiz mit den übrigen Verfahrensbeteiligten. Das klingt sehr vornehm, man kann es auch einfacher ausdrücken: seit 2009 erlaubt der Gesetzgeber den scheinbaren Königsweg des Mauschelns und Dealens. Ein Angeklagter der gesteht, keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, der das Verfahren vereinfacht, erlaubt, flott dicke Akten zu schließen, der wird belohnt: mit Strafnachlass, mit Bewährung, mit Verfahrenseinstellung gegen Geldzahlung.

So verschwindet die Gerechtigkeit immer mehr aus den Gerichtssälen. Gleiche Rechtsanwendung – das scheint eine antiquierte Forderung zu sein. Wahrheitssuche ist ein alter Hut von gestern. Welches Delikt geschah, interessiert die Justiz nur selten noch. Gewonnen hat der, der blitzschnell gesteht und Verfahrensaufwand minimiert: dafür wird er belohnt. Aber das ist Teppichhandel - als gesetzliche Vorgabe zu Lasten der Gerechtigkeit.

So feiert die Ökonomie den Sieg über das Recht. Die anwaltlichen Berufsverbände sehen darin die Chance, die Stellung der Verteidigung gegenüber der staatlichen Strafverfolgung auszuweiten. Der Strafverteidiger ist nicht mehr Sachwalter der Rechte eines Beschuldigten, er ist nun konsensualer Manager des scheinbar Vernünftigen. Und das bessert auch seine Einnahmen auf.

Der Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, Verfasser des bedeutenden Praktikerkommentars zum Strafgesetzbuch, sieht in der derzeitigen Verfahrenswirklichkeit – ich zitiere – "in nicht unerheblichen Teilen geradezu ein Zerrbild des gesetzlichen Bildes eines rechtsstaatlichen, ordnungsgemäßen Strafverfahrens".

Die Haupteinwände in der Strafrechtsdebatte sind folgende: Absprachen verhindern, dass die Wahrheit ermittelt wird, sie verstoßen gegen die Strafprozessordnung, die gebietet aufzuklären, sie sind mit dem Rechtsstaat unvereinbar, denn es ist ungerecht, wenn Vermutungen an die Stelle von Beweisen treten.

Absprachen verstoßen gegen das Schuldprinzip, denn es ist nicht erklärlich, warum ein Geständnis, das die Justiz entlastet, Strafen wegen schweren Unrechts halbieren können soll. Sie verst0ßen auch gegen die Prinzipien des rechtlichen Gehörs, des fairen Verfahrens und des gesetzlichen Richters. Denn das Wesentliche findet wie immer außerhalb der Hauptverhandlung statt. Der Laienrichter spielt gar keine Rolle mehr.

Absprachen schaffen ferner die Rechtskontrolle ab. Das Gesetz verbietet, als Gegenleistung eines Rechtsgeschäfts den Verzicht auf Rechtsmittel zu vereinbaren. Dieses Verbot wird in der Praxis missachtet oder sogar verhöhnt.

Das Ergebnis: Das Recht verschwindet, die Ökonomie lässt das Mauscheln zur Justizräson werden. Der Rechtszustand findet sein Ende. Wir kehren in den Naturzustand zurück. Offenbar brauchen wir eine neue Aufklärung. Wir haben vergessen: Nicht der Mensch bestimmt nach Belieben das Zusammenleben der Gemeinschaft, sondern der Maßstab für Gerechtigkeit und Gleichheit ist gleiches Recht für alle. Das klingt alteuropäisch. Soll es auch.

Peter Alexis Albrecht, geboren 1946, ist Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsgebiete sind das Strafrecht in seinen Grundlagenbezügen zur Kriminologie, zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie sowie die Methoden empirischer Sozialwissenschaften zur Erforschung der Wirkungsweisen des Kriminaljustizsystems.
Veröffentlichungen u.a.: "Die vergessene Freiheit" (2. Auflage, 2006) und "Der Weg in die Sicherheitsgesellschaft – Auf der Suche nach staatskritischen Absolutheitsregeln" (2010).
Peter-Alexis Albrecht ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift "Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft".
Prof. Dr. Peter Alexis Albrecht
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