Datenschutz

    Schranken für's Filmen im öffentlichen Raum

    Überwachungskameras an einer Hauswand des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel.
    Dieser Überwachungskamera entgeht unter Garantie nichts. © picture alliance / dpa / Markus Scholz
    11.12.2014
    In Deutschland und anderswo werden Überwachungskameras am eigenen Haus immer beliebter. Doch dürfen sie auch Gehweg und Straße filmen? Dazu hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine Grundsatzentscheidung gefällt.
    Um sich vor Einbrüchen zu schützen, installieren immer mehr Hausbesitzer Überwachungskameras vor ihrer Tür. Solange sie nur ihr eigenes Grundstück filmen, ist das unproblematisch. Aber was, wenn auch Gehweg und Straße von den Kameras erfasst werden? Der Europäische Gerichtshof musste jetzt klären, ob beim Einsatz dieser Kameras Datenschutzregeln einhalten werden müssen.
    Sein Urteil: Überwachungskameras an einem Privathaus dürfen in der Regel keine öffentlichen Wege oder Straßen erfassen, weil ansonsten die Persönlichkeitsrechte ungefragt aufgenommener Menschen verletzt werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn Hausbesitzer ein "berechtigtes Interesse" wie etwa den Schutz ihrer Familie oder ihres Eigentums nachweisen können.
    Die Überwachungskamera diente der Identifizierung von Steinewerfern
    Im konkreten Fall hatte ein Hausbesitzer in Tschechien eine Überwachungsanlage montiert, nachdem er und seine Familie wiederholt angegriffen und Fenster ihres Hauses mehrfach eingeschlagen worden waren. Nachdem erneut eine Fensterscheibe mit einer Schleuder beschossen und zerstört wurde, konnten die beiden Täter von der Polizei anhand der Videoaufzeichnungen identifiziert werden.
    Einer der Verdächtigen beanstandete jedoch die Verletzung seiner personenbezogenen Daten: Er sei ohne seine Einwilligung gefilmt worden, obwohl er sich im öffentlichen Straßenraum aufgehalten habe, monierte er.
    Datenschützer fordern Meldepflicht für private Kameras im öffentlichen Raum
    Der oberste Datenschützer Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, hatte im Vorfeld des Urteils im Deutschlandradio Kultur erklärt, er bekomme "irre viele Beschwerden" in Bezug auf die Überwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen und Unternehmen. Seiner Ansicht nach seien in dieser Frage die deutschen und europäischen Datenschutzgesetze anwendbar, betonte Weichert – "mit der Konsequenz, dass dann ganz bestimmte Restriktionen von den jeweiligen Unternehmen und Privatpersonen auch eingehalten werden müssen".
    Grundsätzlich geht Weichert davon aus, dass es in Deutschland noch viele "überwachungsfreie Zonen" im öffentlichen Raum gibt. Dennoch schätzt er, dass inzwischen rund eine Million Überwachungskameras in Betrieb sind, die nicht von Behörden aufgestellt wurden. Er habe deswegen in der Vergangenheit immer wieder eine Meldepflicht für Kameras im öffentlichen Raum gefordert, sagte er. Hinweisschilder auf die Überwachung, die eigentlich gesetzlich Pflicht seien, würden oft nicht aufgestellt. Das bedeute, "dass man oft unter Überwachung steht, ohne es zu wissen".
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