"Das Problem ist immer, wenn es nicht zu einer Einigung kommt"

Rainer Sonnenberger im Gespräch mit Katrin Heise · 06.09.2010
Bei der Trennung nichtverheirateter Eltern sind Sorgerechtsstreite oftmals vorprogrammiert. Der Verein Väteraufbruch für Kinder schlägt eine dritte Instanz vor: Den Kooperationsmanager.
Katrin Heise: In Deutschland wird inzwischen jedes dritte Kind unehelich geboren. Knapp die Hälfte der nichtverheirateten Eltern beantragt von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht. Bisher war dazu immer die Zustimmung der Mutter notwendig und das monierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende 2009. Vor gut einem Monat stärkte dann das Bundesverfassungsgericht das Recht lediger Väter. Wenn es dem Kindeswohl dient, kann ein Vater seitdem auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beantragen, ein Gesetzentwurf wird momentan erarbeitet. Der Verein Väteraufbruch für Kinder wünscht sich in diesem Zusammenhang die Einführung eines Dritten, eines unparteiischen Sorgeberechtigten, eines Kooperationsmanagers, so nennen sie ihn, zwischen den Eltern. Denn daran, an dieser Kooperation zwischen beiden Teilen, mangelt es ja allzu häufig. Ich begrüße jetzt Rainer Sonnenberger vom Verein Väteraufbruch für Kinder, schönen guten Tag, Herr Sonnenberger!

Rainer Sonnenberger: Ja, schönen guten Tag!

Heise: Haben Sie eigentlich seit Anfang August, also seitdem die ledigen Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beantragen können, eine Veränderung erlebt? Also wird das neue Recht schon genutzt?

Sonnenberger: Ja, es gibt zum Teil Leute, die haben gleich am gleichen Tag noch einen Antrag geschrieben und sind zu Gericht gegangen. Ist vielleicht nicht das beste Beispiel für eine Kooperation, weil man eigentlich jetzt in der Situation erst mal anfragen sollte, wie ist es denn, die Lage hat sich geändert, können wir es nicht doch gemeinsam erklären, und sich dann immer noch die Option offenzuhalten, vielleicht dann doch noch klagen zu gehen, wenn man es unbedingt will. Die beste Option zurzeit ist wahrscheinlich, einfach mal abzuwarten, was die Justizministerin da so entwickelt, vielleicht ist es dann in ein paar Monaten auch gar nicht mehr nötig, überhaupt noch zu klagen. Also wir haben da jedenfalls Hoffnung und man sollte da jetzt einfach nichts überstürzen, es sei denn halt, es gibt Situationen, wo eben jetzt ein Umzug geplant ist oder so.

Heise: Also wo wirklich dann tatsächlich jetzt was passieren muss, bevor irgendwelche Fakten geschaffen werden. Am Gesetz wird eben noch gearbeitet, zur Diskussion stehen da zwei Modelle: Einerseits das Antragsmodell – ich nenne es jetzt mal so –, das Antragsrecht, das bedeutet, der Vater muss sich ums Sorgerecht bemühen; andererseits das Widerspruchsrecht, und da bekäme der ledige Vater automatisch die Hälfte des Sorgerechts und die Mutter müsse eben, wenn sie nicht einverstanden ist, Widerspruch einlegen. Da gibt es dann Gegner, die sagen, da muss die Mutter ja quasi im Kindbett schon vor Gericht ziehen! Ich nehme aber mal an, dass der Väteraufbruch das Widerspruchsmodell befürwortet?

Sonnenberger: Ja, also wir sind sehr für das Widerspruchsmodell, weil wir ... Im Augenblick haben wir ja das Antragsmodell, und die Situation ist aus unserer Sicht einfach absurd. Man muss sich das vorstellen, Vater kümmert sich um sein Kind und die Beziehung läuft gut, und die Mutter möchte vielleicht aus irgendwelchen Ängsten oder aus Vorsicht, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen das Sorgerecht aber eben doch nicht erklären, weil sich eben auch Beziehungen häufig mal auseinanderleben und man sich dann trennt. Und in so einem Fall muss ein Vater dann vor Gericht ziehen und gegen die Mutter des gemeinsamen Kindes in einem Gerichtsstreit nachweisen, dass er gut mit ihr zusammenarbeiten kann. Und da sagen wir, das ist absurd, da tragen wir Streit in Familien rein, die das nicht brauchen, wir müssen da anfangen, wo jemand ein Problem hat mit der gemeinsamen Sorge. Und deswegen sind wir für das Widerspruchsmodell und hoffen sehr, dass eben das nicht nur erst im Kindbett oder im Wochenbett eben dann thematisiert wird schon, sondern schon lange vorher. Eine Schwangerschaft dauert neun Monate, man hat viel Zeit, sich darüber zu unterhalten, wie man seine Elternrolle ausfüllen will, sollte dann auch mit Arbeitgebern sprechen und natürlich auch untereinander, also die Eltern miteinander, wie sie sich das so vorstellen. Insofern finde ich das einfach Panikmache, wenn man das jetzt so auf dieses Wochenbett fixiert.

Heise: Immer wieder höre ich bei Ihnen raus, dass also die Suche nach Harmonie. Und dieses Stichwort fällt ja auch dauernd wieder beziehungsweise die gestörte Harmonie eben. Und Ihr Verein, ich hab die Zahl vorhin schon kurz genannt, hat Zahlen veröffentlicht, in denen eben circa 25.000 Kinder von Sorgerechtsstreitigkeiten betroffen sind. Wenn man weiß, was das für Dramen sind, dann sind das ja wirklich alarmierende Zahlen, oder?

Sonnenberger: Ja, also das ist auch eine untere Abschätzung, da waren wir ganz vorsichtig, weil die Statistiken da eben nicht ganz eindeutig sind. Es wird in den Gerichtsstatistiken eben von Familiensachen gesprochen und in den Jugendhilfestatistiken von Kindern, also Personen. Und jetzt ist eben die Frage, wie viel Kinder kommen denn auf eine Familiensache, und je nachdem, wie man das abschätzt, wenn man es vorsichtig macht, landet man eben bei 25.000 Sorgestreitigkeiten, die von den Eltern ausgehen, und das können aber auch durchaus 45.000 sein. Das ist einfach eine Frage wie, was da wirklich dahintersteht. Aber egal, wie hoch die Zahl ist, auch 25.000 Fälle sind zu viel, und da muss man was tun, ja.

Heise: Sie wollen jetzt einen Kooperationsmanager einsetzen, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Welche Funktion soll der ausüben?

Sonnenberger: Also wir haben das Problem, dass man eine gemeinsame Elternschaft nur dann hinbekommt, wenn beide das wollen, wenn beide Eltern gut miteinander klarkommen oder eine Beratungsstelle aufsuchen, eine Mediation machen und sich da einigen. Dann ist alles klasse und das, daran wollen wir auch gar nichts ändern. Das Problem ist immer, wenn es nicht zu einer Einigung kommt, dann besteht halt die Gefahr, dass einer zu Gericht läuft. Und beim Gericht hat man im Augenblick nur die Möglichkeit, für eine alleinige Sorge zu streiten. Man kann einen Antrag stellen, dass in einem bestimmten Fall eben einem selber die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird oder dass man die Alleinsorge insgesamt bekommt, und zwar dauerhaft. Das andere Elternteil ist dann also damit bedroht, seine elterliche Sorge zu verlieren oder in einer Detailfrage eben die Sorge zu verlieren, und hat im Grunde gar keine vernünftige Möglichkeit, darauf zu reagieren. Man kann entweder sagen, ich will auch die alleinige Sorge haben, dann eskaliert man den Streit, oder man müsste den Streit irgendwie herunterspielen. Aber man kann ja einem Richter auch nicht erzählen, wir sind nur hier ganz zufällig bei Gericht, ich weiß auch gar nicht, was das soll, also das, das geht einfach gar nicht. Und deswegen suchen wir nach einem Weg, wie man einen Antrag stellen kann, um eben diese gemeinsame Elternschaft zu stärken. Und da glauben wir, dass wir einfach bei Eltern ein ganz grundsätzliches Problem haben, das wir aber auch in der Politik und in der Wirtschaft kennen: Wenn eben eine Doppelspitze entscheiden muss, dann gibt es Schwierigkeiten. Es muss eine Dreierkonstellation her in schwierigen Situationen, damit man dann eben notfalls eine Mehrheit schaffen kann. Und das ist genau das, was wir mit so einem Kooperationsmanager erreichen wollen. Wir möchten, dass er im Konfliktfall entscheidet, aber grundsätzlich auf eine Kooperation der Eltern einwirkt.

Heise: Der Verein Väteraufbruch für Kinder wünscht sich für Streitigkeiten zwischen nichtverheirateten Eltern einen Vermittler mit Sorgerecht. Im "Radiofeuilleton" sprechen wir über diese Idee mit Rainer Sonnenberger. Herr Sonnenberger, Sie haben gesagt, mitentscheiden. Das heißt, das ist der entscheidende Unterschied auch zwischen Mediatoren oder zwischen Vermittlern, zwischen Beratern, die bisher schon tätig sind, die auch weiter tätig sein sollen: Er kann mitentscheiden, er hat das Sorgerecht, er darf zum Beispiel, wenn jetzt die Sache eskaliert und jemand, eine Frau will wegziehen beispielsweise mit dem gemeinsamen Kind, hat im Moment das Sorgerecht: Was kann er da entscheiden, der Kooperationsmanager?

Sonnenberger: Also da fangen Sie mit dem härtesten Beispiel überhaupt an, solche Umzugsgeschichten sind wirklich schwierig. Das muss man sich dann in dem Fall genau angucken. Im Grunde gibt es ja die Möglichkeit, dass entweder beide Eltern, auch wenn sie getrennt sind, gemeinsam in eine andere Stadt ziehen, das wäre eine Möglichkeit, oder es bleiben doch beide da, und ansonsten muss man eben gucken, wie man das organisiert. Aber das ist sicherlich so der Fall, der am allerschwierigsten zu lösen ist, meistens geht es ja erst mal so um Fragen, so welche Schule soll das Kind besuchen, welche Kita, soll eine kiefernorthopädische Behandlung gemacht werden und, und, und solche sehr ja langfristigen Eingriffe, die eben punktuell mal so unterwegs sind. Und da hat einfach der Kooperationsmensch ja die Möglichkeit, dichter an den Eltern dran zu sein. Er kennt die Situation genauer, er kann gucken, gibt es irgendwo vielleicht Unterschiede in den Informationsbewertungen. Also es kann sein, dass das eine Elternteil sagt, der Lehrer beurteilt das Kind gut, für ein Gymnasium geeignet, das andere Elternteil sagt, nein, das ist nicht geeignet, das muss auf eine Realschule oder vielleicht auf eine Gesamtschule. Und dann könnte der Kooperationsmanager eben zusammen mit den Eltern den Lehrer anrufen und mal hören, was der eigentlich so sagt, und dann auch diese Wahrnehmungsstörung, die wir in strittigen Fällen sowieso immer haben, ein Stück weit korrigieren und könnte eben auch an anderen Stellen noch eingreifen und den Eltern Wissen zur Verfügung stellen, das sie sich bisher nur freiwillig abholen können. Und das tun meistens die Eltern nicht, und wenn es ein Elternteil tut, dann tut es das andere meistens nicht. Und insofern haben wir da also das Know-how aus vielen Trennungen viel dichter an die Eltern herangebracht, als wir es im Augenblick überhaupt können.

Heise: Darf er denn, wenn die Eltern sich auch bei jetzt Informationsabgleichung nicht einigen können, entscheidet er dann mit?

Sonnenberger: Ja, also wenn es Handlungsbedarf gibt, das Kind muss ja dann irgendwie in eine weiterführende Schule gehen, und wenn das eben nicht zu einer Einigung führt, dann kann er da mitentscheiden. Vielleicht lässt sich so was auch tauschen oder vielleicht einigt man sich vielleicht bei dem ersten Kind auf eine bestimmte Lösung, beim zweiten entscheidet das andere Elternteil. Das muss man dann sehen, aber ich denke, da kann man mehr und geschickter auch verhandeln, als es eben ein Richter kann, der relativ wenig Zeit hat, sich mit den Eltern zu befassen.

Heise: Jetzt handelt es sich dabei ja um Eltern, die sich bisher nicht einigen konnten, das heißt, sie werden sich auch nicht auf einen Kooperationspartner, -manager einigen können. Wer setzt den denn ein?

Sonnenberger: Also im Idealfall gibt es vielleicht jemanden, dem die Eltern vertrauen, vielleicht jemand, bei dem sie vorher in einer Beratung waren und der das eben gut macht. Und ich denke, dann sollten die Eltern das auch selber entscheiden können. Und wenn das eben nicht geht, dann muss vermutlich durch ein Gericht so jemand eingesetzt werden. Das ist vor allen Dingen eine rechtliche Frage, es wäre schöner, wenn man die Eltern vom Gericht ganz fernhalten könnte, wird vermutlich aus rechtlichen Gründen nicht gehen, und ja dann muss halt ein Richter da eine Auswahl treffen.

Heise: Und würde er auf Zeit eingesetzt werden. An was für Personen denken Sie da eigentlich? Denn genau auf diesen Menschen kommt es ja an. Wenn da ... Harmonie auf Befehl gibt es nicht, na dann ...

Sonnenberger: ... ja also erst mal zu diesem zeitlichen Einsatz: Es ist einfach so, wenn die Eltern beide weiter sorgeberechtigt bleiben und der Kooperationsmanager auch nur eine Stimme hat, dann machen sie die Eltern genau in dem Augenblick überflüssig, in dem sie wieder gemeinsam entscheiden können. Also das ist ein automatisches Abbruchkriterium sozusagen, da ist nichts Statisches dabei. Sondern in dem Augenblick, wo es wieder läuft, brauchen sie den nicht, und vielleicht wenn sie sich dann mal wieder streiten, dann gehen sie da auch wieder hin. Also das ist so eine, ja so ein Rückfallnetz sozusagen, so eine Sicherheit. Ja und von der Qualifikation glauben wir, dass vor allen Dingen Anwälte mit einer Mediationsausbildung oder Juristen mit einer Mediationsausbildung so was manchen könnten. Sie haben Erfahrung im Umgang mit Macht, die haben Erfahrung im Umgang mit Verhandlung. Wir könnten uns auch vorstellen, dass Familienpsychologen so etwas können, wobei da immer so ein bisschen unklar ist bei den Psychologen, was machen die eigentlich mit der Macht? Man hat immer das Gefühl, die wollen das nicht so gerne ausüben oder so, aber das müsste man einfach mal sehen. Und das Wichtige ist ja, dass die Politik da so eine Figur überhaupt erst mal schafft, dass, der Gesetzgeber muss anfangen, damit sich da überhaupt etwas entwickeln kann. Und dann wird man weitersehen. – Und vielleicht führt das auch auf einen neuen Ausbildungsberuf, das wäre natürlich klasse.

Heise: Einsatz also für Konfliktmanager sozusagen. Rainer Sonnenberger vom Verein Väteraufbruch für Kinder, wir sprachen über eine Lösungsmöglichkeit bei Konflikten um das elterliche Sorgerecht bei nichtverheirateten Eltern. Vielen Dank, Herr Sonnenberger!

Sonnenberger: Ja, danke auch!

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