"Das Gebot, Fremde zu schützen"

Wolf-Dieter Just im Gespräch mit Ita Niehaus · 04.09.2010
Wie weit darf Kirche in ihrem Protest gegen die unmenschliche Behandlung von Minderheiten und Flüchtlingen gehen? Der Ehrenvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl, Wolf-Dieter Just, hält die Behandlung der Roma auch in Deutschland für "nicht nachvollziehbar".
Ita Niehaus: Die Bilder aus Frankreich lassen einen nicht so leicht wieder los: Bulldozer walzen Wohnwagen, Hütten und Zelte nieder, schwer bewaffnete Polizisten nehmen Roma in Gewahrsam, lösen illegale Lager auf. Seit Juli wurden knapp 1000 Roma mit ihren Familien nach Bulgarien und Rumänien abgeschoben – trotz anhaltender Proteste im In- und Ausland. Nicht nur von Opposition und Menschenrechtsorganisationen – der Druck aus der Europäischen Union auf die französische Regierung wird stärker, und auch die Kirche kritisiert scharf die Massenausweisungen.

Der französische katholische Bischof Claude Schockert etwa sagte, die Kirche wolle nicht länger schweigen, wenn eine politische Entscheidung das christliche Gewissen verletzt. Er kündigte sogar an, dass die Kirche sich auch Migrationsbestimmungen widersetzen wolle. Vor dieser Sendung sprach ich mit dem Theologen und dem emeritierten Professor Wolf-Dieter Just. Er ist Mitbegründer und Ehrenvorsitzender der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Ich fragte ihn, wie weit Kirche in ihrem Protest gehen darf.

Wolf-Dieter Just: Na, zunächst einmal gibt es natürlich eine Pflicht zur Rechtsbefolgung, und Kirchen sollten die legitimen Möglichkeiten nutzen, die der Rechtsstaat bietet, indem sie also protestieren, indem sie als moralische Instanz auftreten – sie sind ja Teil der Gesellschaft – und sich in diesen Diskurs einbringen, und dort eben an die Verpflichtung erinnern, die europäische Regierungen eingegangen sind zur Wahrung der unantastbaren Menschenwürde und der Unverletzlichkeit von Menschenrechten. Wenn Sie jetzt fragen, wie weit sie gehen dürfen: Es kann natürlich auch wegen dieser Grundsätze dann auch soweit gehen, dass sie in Kirchen Flüchtlingen Schutz gewähren, das passiert in Deutschland, wenn Kirchenasyl gewährt wird, das ist auch in Frankreich wiederholt geschehen, wenn Flüchtlinge in Kirchen Schutz gesucht haben und ihn dort auch gefunden haben.

Niehaus: Also Gott mehr gehorchen letztendlich als den Menschen?

Just: Ja, das ist diese sogenannte clausula petri aus der Apostelgeschichte Kapitel fünf, und das gilt für Christen. Es gilt zunächst erst mal natürlich eine Ethik der Rechtsbefolgung, aber es kann in begründeten Ausnahmefällen dann auch zu so etwas wie zivilem Ungehorsam kommen, vor allem dann, wenn man sich auf Rechtsgrundsätze berufen kann, wie das ja hier der Fall ist, denn bei diesen Massenabschiebungen in Frankreich werden ja Menschenrechte verletzt, zum Beispiel das Diskriminierungsgebot. Es werden Roma wegen ihrer Zugehörigkeit zur Ethnie der Roma abgeschoben, und das ist nach europäischem Recht unzulässig.

Niehaus: Warum ist es so wichtig, dass Christen da nicht schweigen, sondern sich widersetzen?

Just: Zunächst erst mal ist unser Engagement natürlich biblisch begründet. Es gibt kein Gebot, das im Alten Testament so oft wiederholt wird wie das Gebot, Fremde zu schützen und Fremde zu lieben. Erinnert sei auch daran, dass alle wichtigen Gestalten in der Bibel irgendwann mal auf der Flucht waren, ob es um Abraham geht, der sozusagen ein Wirtschaftsflüchtling war, indem er wegen einer Hungerkatastrophe ausgewandert ist, oder nehmen Sie Mose, der fliehen musste, weil er einen Ägypter geschlagen hatte, oder David, der vor Saul fliehen musste, Maria und Josef, die mit dem Jesuskind fliehen mussten vor Herodes und so weiter und so fort. Also das gibt eine lange Tradition der Schutzgewährung von Bedrängten durch die Kirche oder durch Tempel.

Niehaus: Lassen Sie uns nach Deutschland schauen. Im April schloss die Bundesregierung ein Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo, schrittweise sollen nun knapp 12.000 Roma und andere Minderheitenangehörige, darunter 5000 Kinder, in die Republik Kosovo abgeschoben werden. Verhält sich Deutschland letztendlich da nicht genauso wie Frankreich?

Just: Ja, es ist vielleicht nicht ganz so spektakulär. Der Bundesinnenminister hat gesagt, es werde nicht zu Massenabschiebungen kommen, aber immerhin doch 2500 pro Jahr sollen abgeschoben werden. Und dort im Kosovo erwartet sie sozusagen das Nichts, gesellschaftliche Ausgrenzung, es gibt erhöhte Gewaltbereitschaft gegenüber Roma, sie haben keine Chance auf Arbeit, fast 100 Prozent der Roma dort sind arbeitslos, unerträgliche Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitssystem, im Bildungswesen. Das ist schon sehr heftig, und wenn man an die historische Verantwortung Deutschlands denkt, an den Völkermord an den Sinti und Roma in den KZs des Dritten Reiches, dann ist das nicht nachvollziehbar. Und um Grass zu zitieren: Sie sind der blinde Fleck im Gewissen Europas.

Niehaus: Auch wenn sie nicht abgeschoben werden – Sinti und Roma haben in Deutschland keinen guten Stand, viele leben unter der Armutsgrenze und haben nur ein niedriges Bildungsniveau, chronische Krankheiten sind verbreitet. Was kann Kirche da konkret tun?

Just: Ja, sie muss natürlich daran erinnern, dass Roma integriert werden, das ist die Hauptaufgabe, das ist eine europäische Aufgabe. Das Problem ist nicht durch Abschiebung zu lösen, sondern durch Integration, dadurch, dass man vor allem bei der zweiten Generation ansetzt, im Bildungsbereich, dass man Kinder fördert und integriert, und dazu leistet Kirche ja auch ihren Beitrag, indem sie Politik immer wieder an dieses Gebot gemahnt.

Niehaus: Für hunderte von Menschen, Sie haben es schon angesprochen, unter ihnen auch zahlreiche Sinti und Roma, war Asyl in einer Kirche die letzte Rettung in Deutschland. Warum ist es trotz Asylrecht notwendig, Kirchenasyl zu gewähren?

Just: Weil es eben immer wieder zu Abschiebungen kommt, die eigentlich menschenrechtswidrig sind. Offiziell dürfte es nicht passieren, dass Menschen in erneute Verfolgung oder Lebensgefahr oder Folter oder unmenschliche Behandlung abgeschoben werden, aber dieses geschieht. Das liegt daran, dass die Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eben doch sehr oft flüchtig sind und nicht wirklich ausreichend den Asylgründen auf den Grund gehen. Also wegen dieser Irrtumsmöglichkeit der staatlichen Instanzen muss immer wieder die Kirche eintreten. Wolfgang Huber hat einmal Kirchenasyl als subsidiären Menschenrechtsschutz bezeichnet, das heißt, da, wo staatliche Stellen versagen und den notwendigen Menschenrechtsschutz nicht gewähren, da müssen dann andere eintreten, und in diesem Falle sind es Kirchengemeinden.

Niehaus: Das heißt auch, dass nur so eine erneute Prüfung dieser Fälle erreicht werden kann?

Just: Ja. Das Erstaunliche ist, dass in der Mehrheit der Fälle Kirchenasyle positiv ausgehen, das heißt, dass eine Abschiebung verhindert werden kann. Wir haben das also regelmäßig untersucht in drei Studien in zeitlicher Abfolge. Die letzte Studie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in 87 Prozent der Fälle Abschiebungen verhindert werden konnten. Warum? Meistens, weil sich herausgestellt hat, dass in dem oft recht oberflächlichen Asylverfahren Fluchtgründe übersehen worden sind oder zumindest Abschiebehindernisse übersehen worden sind. Und durch das Kirchenasyl ist erreicht worden, dass man die Sachen noch mal prüft, und erstaunlicherweise durfte man dann gar nicht abschieben.

Niehaus: Europa wird langsam zur Festung, es gelingt ja immer weniger Menschen, zum Beispiel aus Afrika, überhaupt hier hinzukommen. Was meinen Sie: Verrät Europa seine auch aus dem Christentum entstandenen humanitären Traditionen?

Just: Ich fürchte, das ist der Fall, und es ist schon beschämend, dass Deutschland im vergangenen Jahr zum Beispiel nur 27.000 Asylgesuche gehabt hat. Es waren schon einmal 438.000 im Jahr 1992, das ist ein Rückgang um 93 Prozent. Das ist die Wirkung dieser Festung Europa, der Abschottung nach außen.

Niehaus: Wie wirkt sich das vor allem auf Ihre Arbeit aus? Ist sie schwieriger geworden?

Just: Ja, insofern, als eben Flüchtlinge nur noch in sehr geringer Zahl überhaupt hier ankommen. Viele Flüchtlinge bekommen wir jetzt also gar nicht mehr zu Gesicht. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie es mit dem Kirchenasyl weitergehen soll. Ich denke, diese Bewegung muss jetzt eben auch neue Herausforderungen annehmen, muss viel stärker in der Öffentlichkeit bekannt machen, was an den Außengrenzen der EU passiert, wie dort Menschenrechte verletzt werden, wie Menschen da militärisch abgedrängt werden, wie die Grenzschutzagentur Frontex operiert, mit Kriegsschiffen und Hubschraubern und modernstem technischen Gerät. Das ist eigentlich unerträglich für einen Kontinent, der sich als Wiege der Menschenrechte betrachtet.

Niehaus: Das heißt, Sie haben auch weniger Kirchenasyle jetzt?

Just: Ja, die Zahl ist gar nicht so stark zurückgegangen, wie man es eigentlich jetzt vermuten müsste angesichts des Rückgangs der Flüchtlingszahlen. Wir haben im Augenblick 16 Kirchenasyle, die in Deutschland aktuell laufen, und es werden in diesem Jahr wahrscheinlich etwa 30 werden. Das ist natürlich quantitativ gesehen eine ganz verschwindende Menge. Die Bedeutung des Kirchenasyls liegt nicht in dieser quantitativen Dimension, sondern in ihrer zeichenhaften Bedeutung und in der öffentlichen Aufmerksamkeit, die dort für die weithin inhumane Asylpolitik geweckt wird.

Niehaus: Das war der Theologe und Ehrenvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, der emeritierte Professor Wolf-Dieter Just, vielen Dank für das Gespräch!
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