"Dafür wollen wir nicht bezahlen"

Ralf Schilling im Gespräch mit Dieter Kassel · 07.10.2013
Drei Prozent ihres Umsatzes aus Eintritten muss die Kinokette UCI an die Bundesfilmförderung entrichten. Dem will der Kinobetreiber nun per Verfassungsklage ein Ende setzen. Das Argument: Es würden "mit der Gießkanne" viel zu viele deutsche Filme ko-finanziert, die das Publikum einfach nicht sehen wolle.
Dieter Kassel: Wer in Deutschland einen Kinofilm produzieren will, der kann Fördergelder beantragen, die gibt es von den Bundesländern und die gibt es vom Bund. Die Bundesfilmförderung verteilt Gelder, die sie unter anderem bei Fernsehsendern, Videotheken, Verleihern und Kinobetreibern einsammelt. Die sind verpflichtet, einen Teil ihres Umsatzes gemäß Paragraf 66 Filmförderungsgesetz abzugeben.

Und ich nenne hier nicht zufällig einen konkreten Paragrafen eines Gesetzes, denn die Sache beschäftigt die Gerichte. Die Kinokette UCI hat schon vor dem Verwaltungsgericht Berlin und vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen diese Abgabe geklagt, blieb erfolglos und zog deshalb vors Bundesverfassungsgericht. Und deshalb beschäftigen sich ab morgen die Karlsruher Richter mit der Frage, ob die Bundesfilmförderung verfassungskonform ist. Mit einem der Kläger, mit der UCI nämlich, wollen wir jetzt reden. Ich begrüße am Telefon den UCI-Geschäftsführer Ralf Schilling. Schönen guten Tag, Herr Schilling!

Ralf Schilling: Guten Tag!

Kassel: Mal jenseits der juristischen Feinheiten, auf die wir aber auch noch kommen können – was wollen Sie im Kern? Wollen Sie einfach nur selber nicht mehr bezahlen, oder wollen Sie, dass die ganze Bundesfilmförderung abgeschafft wird?

"Mangel an publikumsattraktiven, deutschen Filmen"
Schilling: Zuerst möchte ich mal betonen, dass wir in der Vergangenheit alle deutschen Filme gespielt haben und auch weiterhin spielen werden, die auch nur annähernd Aussicht auf Erfolg haben. Wir würden gern mehr deutsche Filme zeigen, wenn es denn mehr publikumsattraktive Film gäbe. Das ist leider nicht der Fall, denn 70 Prozent der von der FFA geförderten Filme erreichen im Schnitt weniger als 50.000 Kinobesucher. Unserer Ansicht nach werden viel zu viele Filme gefördert, und für die Verteilung FFA-Förderung mit der Gießkanne wollen wir mit unserem Geld nicht weiter beitragen.

Kassel: Das heißt dann aber doch, es geht Ihnen nicht nur darum, oder vielleicht gar nicht mal in erster Linie darum, Geld zu sparen, sondern es geht Ihnen darum, durchzusetzen, dass sich in der Förderung was verändert.

Schilling: Genau! Denn wir sind ja auch nicht von Anfang an gegen das Gesetz vorgegangen, sondern unser Gerichtsverfahren hat also eine lange Geschichte und datiert zurück auf das Jahr 2003. Das war also ein ganz, ganz schlechtes Kinojahr. Bis 2001 waren die Besucherzahlen auf der Basis der vielen neuen Kinos, der vielen modernen Kinos, die wir gebaut haben, auf rund 178 Millionen Besucher angestiegen. Das ist alleine schon im internationalen Vergleich sehr wenig. Das bedeutet nämlich, dass jeder Deutsche nur zweimal im Jahr ins Kino geht. Und das ist im Vergleich mit England oder Frankreich – bei denen liegt es über drei Besuchen im Jahr.

Das heißt, die Besucherentwicklung war bereits unterdurchschnittlich im Jahr 2001, und bis zum Jahr 2003 reduzierten sich die Besucherzahlen weiter um 30 Millionen auf rund 149 Millionen Besucher. Und zu der damaligen Zeit, auf der Basis dieser wirtschaftlich sehr schwierigen Verhältnisse für uns Kinobetreiber, hatten wir auf eine Reduzierung der Abgabe gehofft. Stattdessen gab es damals die Erhöhung auf nunmehr drei Prozent.

Kassel: Das müssen wir vielleicht ein bisschen erklären. Das hängt ja auch immer von der Größe des Kinobetreibers ab, aber bei einem so großen Mitspieler wie Ihnen sind es eben drei Prozent der Umsätze, die man mit verkauften Kinokarten macht. Also nicht der Gesamtumsatz, Gastronomie und so ist nicht dabei, aber Sie müssen drei Prozent der Umsätze, die Sie mit dem Kartenverkauf machen, abführen.

"Videowirtschaft zahlt weniger als Kinowirtschaft"
Schilling: Genau. Und wir haben dann auf der Basis auch zusammen mit unserem Verband das Gesetz uns näher angeguckt und dabei festgestellt – oder wir haben verschiedene Punkte festgestellt, die auf eine Ungleichbehandlung der Beitragszahler herausläuft. Beispielsweise hat die Kinowirtschaft in den vergangenen neun Jahren, also seit 2004, seit Laufzeit des Gesetzes, ungefähr 28 Millionen Euro mehr in den Topf eingezahlt als beispielsweise die Videowirtschaft. In dem Jahr 2012 haben wir 24,4 Millionen gezahlt und die Videowirtschaft nur 16,6 Millionen. Und das öffentlich-rechtliche Fernsehen, die eigene Beitragseinnahmen von rund 7,5 Milliarden Euro haben, haben es geschafft, ihren bis 2011 angeblich freiwilligen Beitrag von 11 Millionen auf 8,3 Millionen zu reduzieren.

Kassel: Nun könnte man natürlich dann die Frage stellen für ein Unternehmen wie die UCI, ist denn da ein Film wirklich nur ein Produkt, mit dem man Geld macht, oder ist ein Film ein bisschen mehr als das?

Schilling: Nein, ein Film ist schon ein bisschen mehr als das. Sie wollen auf die Kultur zu sprechen kommen …

Kassel: Nein, wir machen es ein bisschen einfacher. Wenn Sie sagen, weniger als 50.000 Zuschauer, kommt natürlich immer das Gegenargument, gar nicht von mir persönlich, aber von der Filmwirtschaft das Gegenargument, Anzahl der Zuschauer sagt ja nichts über die Qualität des Films.

Schilling: Na ja, aber warum sollen wir in unseren Kinos, warum sollen wir mit unserem Geld Filme fördern, die das Publikum nicht sehen will. Also, wir betreiben ja 23 Großkinos hier in Deutschland, und wir haben sehr, sehr viel Geld dafür ausgegeben, diese Kinos zu bauen, und unseren Kunden eine Möglichkeit zu geben, außerhalb ihrer eigenen vier Wände, halt mit anderen zusammen im Kino etwas zu erleben. Und das geht nur mit Filmen, die unser Publikum auch sehen will. Und es werden sehr viele Filme von der FFA gefördert, 70 Prozent nämlich, die unser Publikum nicht sehen möchte. Und dafür wollen wir auch nicht bezahlen.

Es ist ja auch nicht so, dass die Förderung der FFA die gesamte bundesdeutsche Filmförderung abbildet. Sondern es werden jedes Jahr 350 Millionen Euro für die Filmförderung ausgegeben, davon sind 65 bis 70 Millionen von der FFA. Der DFFF (Deutscher Filmförderfonds, Anm. d. Red.), der ja auch fördert, ist gerade von 60 auf 70 Millionen erhöht worden, und die Länderförderung steuert den Rest der Filmförderung dazu, das sind, sag ich mal, um die 200 Millionen Euro.

Kassel: Ist das vielleicht ein Teil des Problems, dass es so viele Filmförderungsmaßnahmen gibt? Alle haben andere Regeln, alle haben andere große Vorstände und Verteilmechanismen. Ich kann mich ehrlich gesagt auch, aber das gilt auch für internationale Produktionen, nicht mehr erinnern, wann ich persönlich das letzte Mal einen Film gesehen hab, wo im Nachspann nicht irgendeine Art von Förderung drin stand. Ist das ein Teil des Problems?

"Erfolgreiche Filme brauchen keine Filmförderung"
Schilling: Ja, also die Förderung wird ja mit der Gießkanne ausgeschüttet. Dabei trifft man genauso die Erfolgreichen wie auch die Nichterfolgreichen. Nur, wir sind der Meinung, dass die erfolgreichen Filme auch ohne die Filmförderung ihren Weg ins Kino gefunden hätten.

Kassel: Aber auch Filme wie die "Coq-au-vin"-Reihe oder die "Otto"-Filme kriegen Förderung. Und auch deren Produzenten – keine Bundes … – auch die Produzenten behaupten auch da, es ginge nicht ohne.

Schilling: Na ja. Also die Lobby der Produzenten ist natürlich größer als die Lobby der Kinobetreiber. Die Produzenten sind ja die Nutznießer letztendlich dieser Förderung, insbesondere der Förderung für Filme, die niemand sehen will. Und von daher ist natürlich klar, dass man eine bestehende Förderung gerne mitnimmt. Aber es handelt sich ja hier teilweise um recht große auch deutsche Filmproduktionsunternehmen. Wären die in der Lage, diese Filme auch selbst zu produzieren ohne die Gelder der Filmförderungsanstalt.

Kassel: Wenn Sie sagen, Herr Schilling, da werden zum ganz großen Teil Filme produziert, die niemand sehen will, dann wäre ein mögliches Gegenargument, es sind Filme, die manchmal auch niemand sehen kann, weil die nur in sehr kleinen Kinos laufen, wo der eine oder andere Bundesbürger 150 Kilometer fahren würde. Man könnte Ihnen auch vorwerfen, na ja, die Filme laufen nicht, weil Sie sie gar nicht zeigen.

Schilling: Na ja, aber wir können ja nur die Filme zeigen, die unsere Kunden tatsächlich sehen wollen. Und die Anzahl der Filme, die jede Woche in den Markt drängen, die ist halt auch ohne die vielen deutschen Filme schon so groß, dass sich letztendlich da so eine Art Wettbewerb bildet, was möchten die Kunden sehen, und diese Filme spielen wir. Und wenn da ein deutscher Film dabei ist, dann spielen wir den deutschen Film, aber wenn der deutsche Film tatsächlich keine Besucher findet, dann spielen wir den auch nicht.

Kassel: Wir reden hier im Deutschlandradio Kultur heut Vormittag über eine Klage, die vor dem Bundesverfassungsgericht ab morgen verhandelt wird gegen die Bundesfilmförderung mit dem UCI-Geschäftsführer Ralf Schilling. UCI ist federführend an dieser Klage beteiligt.

Herr Schilling, reden wir kurz doch noch über das Juristische. Da werden ja im Prinzip, wie das immer ist bei solchen Verhandlungen, mehrere verschiedene Dinge im Detail verhandelt, aber es geht ja unter anderem auch um die Frage, ist die Bundesfilmförderung eine Wirtschaftsförderung, wie die Macher es behaupten, oder ist sie es nicht, ist es eine Kulturförderung. Sollte das Gericht beschließen, Letzteres trifft zu, wäre der Kuchen in dem Punkt fast schon gegessen, denn als Kulturförderung wäre das Ländersache und kann nicht mehr vom Bund gemacht werden. Das wäre für Sie natürlich ein Erfolg, wenn Sie das so vor Gericht durchkriegen, weil damit ist auch die Abgabe weg. Aber das würde bedeuten, dieser ganze Teil der Förderung ist weg. Wären Sie dann zufrieden.

Schilling: Ich wäre dann – ich meine, wir haben natürlich ganz, ganz viele Ideen, wie man die Filmförderung besser gestalten kann, und die würden wir dann auch versuchen, einzubringen.

Kassel: Machen Sie doch mal ein, zwei Sachen konkret, meinetwegen auch etwas Fantastisches, was nicht leicht durchzusetzen ist, aber: Was wäre Ihre Traum-Filmförderung in Deutschland?

Schilling: Nein, nein, das sag ich Ihnen jetzt nicht, weil wir sind also vor diesem Gerichtsverfahren, und da möchte ich Sie bitten, Verständnis dafür zu haben, dass wir, wie das eventuell zukünftig aussehen könnte, da im Moment nichts zu sagen möchten.

Kassel: Okay, das akzeptiere ich. Dann machen wir es eine Nummer kleiner. Sie sagen aber schon, Sie können sich eine sinnvolle, für Kinobetreiber, Zuschauer und Produzenten sinnvolle Filmförderung vorstellen, bloß, weiter müssen Sie nicht gehen, die wäre bloß anders als jetzt.

Schilling: Genau. So ist es.

Kassel: Glauben Sie denn am Ende, jetzt machen wir mal Kaffeesatzleserei, dass vor dem Verfassungsgericht was Vernünftiges herauskommen wird? Es gibt ja oft Urteile, wo es dann nur so heißt, so geht es nicht, und jetzt müssen sich andere Gerichte noch mal zehn Jahre damit beschäftigen?

Schilling: Wir sind also happy, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit beschäftigt, die ja nun schon – das ist ja eine zehnjährige Hängepartie, und wir sind froh, wenn für alle Beteiligten da letztendlich eine Regelung gefunden wird.

Kassel: Ralf Schilling war das. Er ist der Geschäftsführer der UCI-Kinogruppe, und wir haben mit ihm gesprochen über eine Klage gegen das Bundesfilmförderungsgesetz, die ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt wird. Herr Schilling, ich danke Ihnen sehr!

Schilling: Ja!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.