"Da hat jemand gute Lobbyarbeit geleistet"

10.07.2012
Die Art der Verabschiedung des neuen Meldegesetzes im Deutschen Bundestag bewertet Florian Glatzner, Datenschutzreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband, als beispiellosen Fall. Die kurzfristige Änderung des Gesetzes sei kein Unfall.
Ulrike Timm: Sie brauchen Ihre Daten nicht weiter zu schützen, jedenfalls ist das nicht nötig, wenn das neu gestaltete Meldegesetz tatsächlich umgesetzt werden sollte. Dann gibt nämlich das Einwohnermeldeamt selbst kostenlos Ihre Daten an die Werbung weiter. An einem Preisausschreiben teilzunehmen oder so, das ist gar nicht mehr nötig. So überspitzt ist dieses Szenario nicht, denn laut während des EM-Halbfinales im Blitzverfahren beschlossenen neuen Meldegesetzes müssen Sie und ich beim Einwohnermeldeamt ausdrücklich Widerspruch einlegen, damit Ihre Daten nicht weitergegeben werden. Sonst dürfen Anbieter mithilfe des Amtes Ihre Datenbestände aktualisieren.

Die Gemengelage ist skurril, die Bundesregierung hofft ausdrücklich, dass der Bundesrat jetzt ihr Gesetz kippt, das der Innenausschuss mit seiner CDU/CSU/FDP-Mehrheit wohl doch etwas zu handstreichartig geändert hat. Allüberall Empörung, Regierungssprecher möchte man für diese Meldung nicht gewesen sein: Bundesregierung hofft auf Rücknahme ihres Gesetzes. Wobei diejenigen, die die Änderungen beim neuen Meldegesetz jetzt eingebracht haben, sich verteidigen. So etwa der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl bei unseren Kollegen im Deutschlandfunk:

"Schauen Sie, wo kommen denn die Massen von Daten für die Werbewirtschaft her? Doch sicher nicht von den Einwohnermeldeämtern, denn da kostet jede einzelne Adresse circa zehn Euro. Jeder Adresshändler wäre pleite, wenn er diesen Weg beschreiten würde. Die Wahrheit ist völlig anders. Die Menschen geben ihre Anschrift und ihre Namen massenhaft her, hunderttausendfach für Preisausschreiben, bei Rabattsystemen, und sie denken sich überhaupt nichts dabei, und so entstehen Adresssammlungen völlig kostenlos ohne jedes Einwohnermeldeamt und ohne Einwilligung und Widerspruchslösung. Da spielt die Musik auf dem Gebiet, also wir führen hier eine ziemlich hysterische abstrakte Diskussion über eine Gefahr, die es so gar nicht gibt."

Timm: So weit der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl mit seiner Wahrheit. Und was von der Florian Glatzner hält, der Datenschutzreferent des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, das erfahren wir jetzt. Schönen guten Tag, Herr Glatzner!

Florian Glatzner: Schönen guten Tag!

Timm: Herr Glatzner, blicken Sie derzeit eher mit Amüsement auf die Kommunikationspannen der Bundesregierung, die es ja angeblich waren, oder möchten Sie die Verbraucher ausdrücklich warnen?

Glatzner: Ja, also was hier gelaufen ist, ist schon relativ beispiellos. Man verabschiedet erst ein Gesetz, und nachher will es niemand gewesen sein. Alle beteiligten Parteien, sowohl die Opposition als auch die Regierungsparteien ziehen sich aus der Verantwortung, dabei hätten alle die Chance gehabt, das Gesetz vorher auf eine gute Art und Weise durch den Bundestag zu bringen.

Timm: So ein Vorkommen, Bundesregierung hofft auf Rücknahme eines eigenen Gesetzes, das mit ihrer Mehrheit zustande kam in einer Minute während des Halbfinales Deutschland – Italien, so ein Vorkommen, ist das Unfall oder hat das Methode?

Glatzner: Also, dass das Gesetz so kurzfristig geändert wurde, ist sicher kein Unfall, sondern da hat jemand sehr gute Lobbyarbeit geleistet. Dass es jetzt allerdings in dem Maße untergegangen ist, wie es jetzt passiert ist, das ist wahrscheinlich eher in Richtung Ungeschick zu bewerten.

Timm: Also ein Versehen?

Glatzner: Ja, ich denke, beides. Also, dass das Gesetz relativ kurzfristig noch geändert wurde, wie gesagt, das ist wahrscheinlich kein Versehen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom November 2011 war ja eben eine Einwilligungslösung der Verbraucher vorgesehen. Und das hat sich ja nicht von selbst geändert. Also, ich denke, das war schon bewusst, diese Änderung an sich. Aber dass das Ganze dann so unter dem Radar auch der Presse durchgerutscht ist, das ist sicher eher ein Versehen.

Timm: Nun sind Sie Datenschutzreferent. Kann dieses Gesetz denn tatsächlich so viel anrichten wie befürchtet? Oder macht das gar nicht mehr so viel, wenn die Meldeämter die Werbung jetzt auch noch mit Daten beliefern, weil die eh schon alles weiß?

Glatzner: Das Ganze hat schon eine neue Qualität. Denn bei den von Herrn Uhl zitierten Preisausschreiben und Ähnlichem kann ich als Verbraucher selber entscheiden, ob ich da teilnehmen möchte. Und auch dort gibt es, im Gegensatz zur Aussage von Herrn Uhl, die Möglichkeit, der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Jetzt hier, bei dem neuen Gesetzesentwurf: Bei den Meldeämtern muss sich jeder anmelden. Man hat da nicht die Wahl, ob ich da mitmachen möchte oder nicht. Sondern da ist erst mal jeder zu verpflichtet. Laut dem Gesetz hätte ich noch die Möglichkeit, der Weitergabe meiner Daten zu widersprechen, in der Praxis wird dies jedoch in den allermeisten Fällen wirkungslos verpuffen. Denn es gibt noch eine kleine, entscheidende Ausnahme, und zwar, wenn die Daten zur Berichtigung bestehender Datenbestände verwendet werden. Dann gilt mein Widerspruch nicht.

Timm: Also das heißt, Amt aktualisiert künftig mit?

Glatzner: Ganz genau.

Timm: Wie ist denn das überhaupt, wenn man diese ganze etwas theoretische Diskussion, Widerspruchsverfahren, Genehmigungsverfahren außen vor lässt – welche Daten von uns sind eigentlich so allgemein bekannt, dass man die Meldeämter fast schon nicht mehr brauchte?

Glatzner: Das hängt ein bisschen von jedem Verbraucher selber ab, wie er in der Vergangenheit mit seinen Daten umgegangen ist. Wenn man sehr vorsichtig mit seinen Daten umgeht, nicht bei Preisausschreiben mitmacht, beispielsweise immer die AGBs sich durchliest, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und den entsprechenden Widerspruch einreicht oder auch entsprechend der Paragrafen in den AGBs streicht, wo man der Datennutzung einwilligt, dann sind gar nicht so viele Daten über einen im Umlauf. Wenn man das allerdings nicht in der Vergangenheit gemacht hat, dann ist das kaum abzuschätzen, dann werden die Daten sehr viele Unternehmen haben.

Timm: Das heißt, man verlangt dem Verbraucher schon jetzt erstens viel Arbeit, zweitens viel Geistesgegenwart und drittens viel Vorwissen ab.

Glatzner: Das ist vollkommen richtig. Das ist auch der Grund, warum wir bereits seit Jahren eine Einwilligungslösung bevorzugen und dafür auch eintreten. Denn wir denken, dass es nicht die Aufgabe des Verbrauchers sein sollte, seinen Daten hinterherzurennen, wenn er einmal beispielsweise unachtsam war. Sondern dass eben die Unternehmen die Einwilligung der Verbraucher einholen müssen, wenn sie diesen Werbung zusenden wollen.

Timm: Deutschlandradio Kultur, das Radiofeuilleton im Gespräch mit Florian Glatzner. Er ist Datenschutzreferent des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Herr Glatzner, machen wir es noch mal ein bisschen konkreter. Es heißt, dass sogar die Post Daten weitergeben kann und darf. Stimmt das?

Glatzner: Das ist vollkommen richtig. Die Post hat da sogar eine eigene Tochter, die mit Adressen handelt, und die bietet auch Dienstleistungen an Unternehmen an, dass diese Unternehmen ihre bisherigen Datenbestände aktualisieren können. Dafür prüft die Post beispielsweise in der eigenen Verstorbenendatenbank, ob die Leute vielleicht schon tot sind, oder sie schaut, ob die Leute vielleicht umgezogen sind. Diese Daten hat sie dann beispielsweise aus den Nachsendeaufträgen, wenn die Verbraucher dem nicht widersprochen haben.

Timm: Die Vorstellung ist ja geisterhaft: Ich lebe noch, heißt das, der Postbote könnte auch mal gucken, was er bei Timms so an Katalogen in den Briefkasten wirft, gibt es weiter, und dann kriege ich noch ein paar mehr?

Glatzner: Nein, das läuft eher so, dass ein Unternehmen von Ihnen Daten hat. Das Unternehmen will Ihnen Werbung zusenden, und die Werbung kommt nicht an. Und dann überprüft das Unternehmen natürlich, warum kommt diese Werbung jetzt nicht mehr an? Und eben eine Möglichkeit wäre ja theoretisch, dass Sie gestorben sind.

Timm: Sie hoffen jetzt, dass die Bundesregierung sich durchsetzt und ihr eigenes Gesetz cancelt, zum Wohle der Verbraucher. Haben Sie eigentlich die Bundesregierung hinsichtlich des Verbraucherschutzes beraten? Und wird auf Ihren Rat gehört?

Glatzner: Also, im Vorfeld haben wir uns nicht so intensiv jetzt konkret mit diesem Gesetz beschäftigt, denn, wie gesagt, der ursprüngliche Gesetzesentwurf vom November 2011 war ja sehr positiv für die Verbraucher. Ganz anders sieht das jetzt aus nach dem neuen Entwurf, der vom Bundestag beschlossen wurde, mit dem sind wir gar nicht zufrieden. Jetzt ist es allerdings für uns schon ein bisschen zu spät, auf die Bundesregierung einzureden, sondern wir konzentrieren uns derzeit darauf, dass das Gesetz im Bundesrat abgelehnt wird.

Timm: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass das passiert? Nach dem, was Sie auch von Herrn Uhl gerade eben zum Beispiel gehört haben?

Glatzner: Ja, der Herr Uhl hat ja keine Mehrheit im Bundesrat. Die ist momentan bei den Oppositionsparteien. Und von dem, was man sowohl von der Opposition, aber auch von der Regierungsbank hört, hoffe ich und glaube ich auch, dass das Gesetz so den Bundesrat nicht passieren wird.

Timm: Herr Glatzner, wie schützt eigentlich ein Datenschützer seine Daten? Wie kaufen Sie ein, wie sitzen Sie vorm Internet, wie lösen Sie Kreuzworträtsel? Wie machen Sie das?

Glatzner: Ich mache das Ganze viel und gerne. Allerdings schaue ich mir wirklich immer die AGBs an und die Datenschutzbestimmungen und gucke, was da drin steht. Und wenn ich sehe, dass meine Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden sollen, dann streiche ich entweder den Paragrafen, wenn es sich jetzt um Papier handelt. Und im Internet schicke ich dann eine Mail oder einen Brief hinterher und formuliere dort meinen Widerspruch und lasse mir das Ganze bestätigen. Das funktioniert eigentlich ziemlich gut.

Timm: Das heißt aber auch, der Datenschutz kostet den Privatmann Florian Glatzner eine Menge Zeit, denn man muss dann ja erst mal drei Seiten runterscrollen, bis man das Kästchen findet, wo man sein Häkchen machen kann, Sie schicken noch Post, das heißt, es ist eine Menge Arbeit.

Glatzner: Ja, das stimmt. Also, man muss sich schon damit beschäftigen. Allerdings, wenn man den Dreh erst mal raus hat, dann geht es auch viel schneller als am Anfang.

Timm: Wir müssen weiter für Sie hoffen, dass Sie den Dreh raushaben, denn noch ist das neue Meldegesetz, das die Bundesregierung gleich wieder zurücknehmen will, nicht vom Tisch. Florian Glatzner war das, Datenschutzreferent des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, ich danke Ihnen!

Glatzner: Dankeschön!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

Weitere Beiträge im Deutschlandradio zum Meldegesetz:

Bundesländer wollen beim Meldegesetz mitmischen - Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fordern Nachbesserungen

Kommentar von Benjamin Hammer: Wir müssen aufwachen und handeln
Mehr zum Thema