Islamgesetz

Andere Tradition in Österreich

Viele Muslime knien auf dem Boden und sprechen ein Friedensgebet gegen Extremismus in Kreuzberg, Berlin in Deutschland. Islamische Verbände halten Friedensgebet vor der Mevlana-Moschee ab, vor der vor einem Monat ein Brandanschlag verübt wurde. Eine Aktion des Zentralrats der Muslime, der Türkisch-Islamischen Union (Ditib), des Islamrates und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ).
Muslime beim Friedensgebet in Berlin Kreuzberg © imago/Mike Schmidt
Mathias Rohe im Gespräch mit Korbinian Frenzel  · 25.02.2015
Deutschland brauche kein Islamgesetz, wie das Nachbarland Österreich es gerade neu regelt, sagt der Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe. Wichtiger sei es, die Frage zu klären, wie muslimische Gemeinden ihre Imame finanzieren.
In Österreich soll ein neues Islamgesetz die Stellung der Muslime neu regeln. Der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe wies im Deutschlandradio Kultur darauf hin, dass etwas Vergleichbares in Deutschland nicht nötig sei, da das Religionsverfassungsrecht alles regelt. Dabei handele es sich um verschiedene Gesetze, von der Verfassung angefangen, die eine Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften vorsähen.
Andere Lage in Deutschland
"Man muss sehen, Österreich, das ist eine spezielle Lage", sagte Rohe, der Gründungsdirektor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa ist. In Österreich habe es seit dem späten 19. Jahrhundert bosnische Muslime gegeben und deshalb sei damals eine eigene Regelung nötig geworden. "Wir haben hier in Deutschland eine völlig andere Lage." Hinzukomme, dass ein bundeseinheitliches Islamgesetz auch nicht möglich sei, weil vieles für die Muslime auf Länderebene geregelt werde.
So gebe es in Hessen bereits regulären Islam-Unterricht von zwei unterschiedlichen Organisationen in den Schulen. Auch in anderen Bundesländern gebe es Modellversuche, aus denen man etwas lernen wolle. Unabhängig davon sei im Paragraph 7 Absatz 2 des Grundgesetzes bereits festgeschrieben, wie die Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften geregelt sei.
Einflussnahme aus dem Ausland
Rohe räumte ein, dass einige offene Fragen noch besser geregelt werden müssten. Es sei zwar nicht verboten, Religionsgemeinschaften vom Ausland aus zu unterstützen. "Was nicht geht, ist politische Einflussnahme von politischen Entscheidungsträgern auf eine inländische Organisation", sagte Rohe. In Hessen sei allerdings die Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) als Kooperationspartner für den Religionspartner anerkannt worden. "Offensichtlich hat die Prüfung ergeben, dass die in Hessen soweit unabhängig ist, dass sie unsere Voraussetzungen erfüllen."
Schwierige Lage für Imame
Der Islamwissenschaftler sagte, es sei beklagenswert, dass Imame aus der Türkei eingeflogen würden. Sie seien "hoffnungslos überfordert", weil sie den Anschluss an ihre Gemeinde nicht fänden, deren Lebensumstände in Deutschlang ganz anders seien. "Das Problem ist aber, wer bezahlt die, wenn die Türkei das nicht mehr macht." Das sei aus seiner Sicht eine der großen ungeklärten Fragen. „Die meisten Gemeinden haben nicht das Geld, die Leute wirklich adäquat zu bezahlen." Deshalb würden inzwischen an vier Universitäten in Deutschland islamische Theologen ausgebildet, die dann später auch Imame werden könnten.
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