BKA-Chef: Sicherheitslücke muss schnell geschlossen werden

Jörg Ziercke im Gespräch mit Hanns Ostermann · 03.03.2010
Die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität werde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschwert, sagt der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke. Solche Delikte würden meist über Monate im Netzwerk geplant.
Hanns Ostermann: Heute ist Mittwoch, der 3. März. Der Tag ist noch jung und keiner weiß, was er an Überraschungen bereit hält. Aber es dürfte nicht so einfach sein, den 2. März in dieser Hinsicht zu übertreffen. Gestern haben die Karlsruher Richter das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bislang dazu verpflichtet, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger sechs Monate lang zu speichern, ohne konkreten Anlass, einfach so, oder, um es positiv zu formulieren: vorsorglich. Das geht jetzt nicht mehr. Dem einen gefällt das, der andere schüttelt den Kopf. Ein Urteil und seine Folgen, dazu jetzt Fragen an Jörg Ziercke, den Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Guten Morgen, Herr Ziercke.

Jörg Ziercke: Guten Morgen, Herr Ostermann.

Ostermann: War das gestern "ein guter Tag für alle Kriminellen", wie der Bund deutscher Kriminalbeamter meint?

Ziercke: So weit würde ich nicht gehen. Ich denke, das Bundesverfassungsgericht hat mit großer Sorgfalt versucht, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen der inneren Sicherheit und Interessen der Bürgerrechte und Grundrechte, und ich denke mal, im Großen und Ganzen muss man jetzt sehen, wie diese Entscheidung sich ganz konkret auf unsere Arbeit auswirkt. Wichtig war für mich, dass das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat, dass Verkehrsdatenspeicherung verfassungsrechtlich zulässig ist.

Ostermann: Unter bestimmten Voraussetzungen?

Ziercke: Richtig, und diese Voraussetzungen sind schwerwiegende Straftaten, konkreter Verdacht, der mit Tatsachen angereichert sein muss, konkrete Gefahren für Leib oder Leben, ein Richtervorbehalt, der bestehen muss, aber das ist für uns nichts Neues. Das haben wir auch schon praktiziert nach der Eilentscheidung des Verfassungsgerichts im vergangenen Jahr.

Ostermann: Sie haben eben gesagt, wir wissen noch nicht so richtig, wie sich das auf unsere Arbeit auswirken könnte. Wie könnte es sich denn möglicherweise auswirken? Wo sehen Sie konkrete Gefahren, nicht mehr so arbeiten zu können, wie Sie es in den letzten zwei Jahren konnten?

Ziercke: Die Provider können ja nur und dürfen ja nur zu Abrechnungszwecken ihre Daten speichern. Das heißt, nur drei Monate und auch nicht flächendeckend. Dort wo Flatrateangebote bestehen, gibt es auch keine Speicherung. Das heißt für uns, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, wo man ja weiß, dass das Planungsphasen, dass das Netzwerkkriminalität ist, wo man über Monate, wenn nicht sogar sechs, sieben Monate plant, dass die nicht in der Tiefe aufgeklärt werden können.

Wir haben darüber hinaus ganz spezielle Deliktsfelder, das sind die sogenannten Delikte der Informations- und Kommunikationskriminalität, also dort, wo die Tatabläufe im virtuellen Raum stattfinden, wo man ohne Verkehrsdaten überhaupt nicht ermitteln kann. Das waren in 2008 immerhin 80 Prozent von 38.000 Straftaten, die nur so spezifisch mit Verkehrsdaten aufgeklärt werden können.

Oder, wenn sie darüber hinaus Gefahrenlagen sehen, Amokankündigungen im Internet – das wissen wir ja, das so was sehr häufig vorher angekündigt wird -, Suizidankündigungen im Internet, Vermisstenfälle, wo sie eine Handyortung brauchen, um eine vermisste Person wieder aufzufinden, Kinderpornographie im Internet, Hacking-Angriffe, selbst schwerwiegende Betrugsstraftaten mit vielen Tausenden von Geschädigten, das wird so nicht mehr möglich sein.

Ostermann: Wie kommt denn dann Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die Bundesjustizministerin, zu dem Ergebnis, es gibt keine Sicherheitslücke?

Ziercke: Ja, das habe ich mich auch gefragt gestern. Es ist ganz eindeutig, dass es eine Sicherheitslücke gibt, denn die Flatrateangebote und dort, wo die Provider nur drei Monate speichern oder noch kürzer speichern, weil sie es nur für Abrechnungszwecke benötigen, das ist das, was vor dem 1.1.2008 ja auch Rechtslage war. Genau diese Lücke sollte ja geschlossen werden und diese Lücken bleiben jetzt erst einmal bestehen, bis ein neues Gesetz da ist. Deshalb brauchen wir schnell ein neues Gesetz.

Ostermann: Und damit ist ja möglicherweise nicht zu rechnen, um auf die politische Ebene zu kommen, denn Frau Leutheusser-Schnarrenberger sagte, wir haben Zeit und wir lassen uns Zeit, während umgekehrt der Bundesinnenminister Druck machte. Sehen Sie so ein bisschen die Gefahr, in die Mühlsteine der schwarz-gelben Koalition zu geraten?

Ziercke: Ich hoffe nicht. Der Bundesinnenminister hat dies ja ganz klar politisch formuliert und ich denke, dass man sich in der Regierung jetzt zusammensetzt, alle Argumente noch einmal abzuwägen hat und die Entscheidung tatsächlich treffen wird, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht werden muss, denn ich habe ja die Konsequenzen aufgezeigt. Das werden auch meine Kollegen in den Bundesländern bestätigen, das wird man Ihnen auch in Europa bestätigen von den anderen Polizeichefs in den anderen Staaten. Das ist einhellige Meinung der Fachwelt.

Ostermann: Inwiefern rechnen Sie möglicherweise noch durch den Europäischen Gerichtshof mit einer Reaktion auf das Urteil gestern in Karlsruhe?

Ziercke: Ich denke, man muss das natürlich sorgfältig prüfen auf europäischer Ebene, kann nicht einfach darüber hinweggehen, wenn Deutschland eine solche Entscheidung durch ein Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Ich glaube, das gehört zum politischen Geschäft. Aber wenn Sie die Konstellationen in den anderen europäischen Staaten sehen, die weit über das ja hinausgehen, was wir in Deutschland im Grunde mit den sechs Monaten im Grunde vorgesehen haben, dann kann ich mir höchstens dort Korrekturen vorstellen, dass man sagt, ein halbes Jahr ist angemessen, ein Jahr zu speichern, eineinhalb Jahre zu speichern, das geht vielleicht über das Gute hinaus.