Aufarbeitung der Kanzleramtsgeschichte

Adenauers graue Eminenz, Hans Globke

Konrad Adenauer und Hans Globke
Bundeskanzler Konrad Adenauer (l) mit Staatssekretär Hans Globke 1963 in Bonn. © :picture-alliance/dpa
Von Christiane Habermalz · 01.06.2016
Staatssekretär Hans Globke war Adenauers rechte Hand im Kanzleramt. Globke hat aber auch den Kommentar zu den Nürnberger Rassengesetzen mitverfasst. Schon länger fordert Die Linke zu dem Thema die Einsetzung einer Historikerkommission. Jetzt gab es dazu eine Anhörung.
Otto Schily hielt noch 2005 als Bundesinnenminister eine Aufarbeitung der Vergangenheit der Bundesministerien für unnötig. Alle Bundesregierungen seien nach 1949 auf Grund demokratischer Wahlen gebildet worden – die Bundesministerien hätten also keine nationalsozialistische Vergangenheit, die der Aufarbeitung bedürfe. Kein Zweifel, seitdem hat sich viel getan in Sachen ministerieller Vergangenheitsbewältigung. 17 Ministerien und oberste Bundesbehörden Historiker-Kommissionen haben in den letzten eingesetzt und ihre Geschichte erforschen lassen. Das Ergebnis für Schilys Innenministerium: In den 50er- und 60er-Jahren hatten zwei Drittel der Ministeriumsmitarbeiter eine NS-Vergangenheit. Doch ausgerechnet das Bundeskanzleramt, das unter Konrad Adenauer als zentrale Schaltstelle der Politik fungierte, und das untrennbar mit dem Namen Hans Globke verbunden ist, blieb bis heute außen vor. Die Linken im Bundestag wollen das nun endlich ändern – mit einem Antrag, in dem die Einsetzung einer unabhängigen Historikerkommission auch für das Kanzleramt gefordert wird:
"Zentral ist natürlich das Kanzleramt, weil dort die Rückkehr der alten Eliten administrativ entschieden wurde. Und da ist Globke natürlich nur die Spitze des Eisbergs, und heute sind wir natürlich überrascht und froh, dass das Bundeskanzleramt seinen langjährigen Widerstand dagegen aufgegeben haben, und nun offenbar bereits sind, in diese Richtung etwas zu machen, denn das ist schon das wesentliche Mosaikstück."

Eklatanteste Forschungslücke besteht beim Kanzleramt

Das sehen auch das Institut für Zeitgeschichte in München und das Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam so. Die Institutionen hatten vor kurzem im Auftrag der zuständigen Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine Bilanz der Behördenforschung der letzten zehn Jahre gezogen. Und auch sie kamen zu dem Schluss: Die eklatanteste und schmerzlichste Forschungslücke bei der Aufarbeitung von NS-Kontinuität in der Bundesrepublik besteht beim Bundeskanzleramt. Dass vor Jahren sogar der Bundesnachrichtendienst als nachgeordnete Behörde des BKA ein eigenes Forschungsprojekt zu seiner Vergangenheit auflegte, mache umso unverständlicher, dass das Kanzleramt bislang ausgespart blieb, erklärte Christian Mentel vom ZZF Postdam. In der Kanzlerdemokratie Adenauers liefen hier alle Fäden zusammen – zumal viele der Fachministerien in der Anfangszeit noch gar nicht existiert hätten. Dabei gehe es nicht um das einfache Zählen von Parteimitgliedern, sondern um die zentrale Frage, inwieweit ehemaliger Nationalsozialisten im Beamtenapparat Einfluss auf die Politik der Nachkriegszeit genommen hätten, betonte der Historiker Klaus-Dietmar Henke.
"Es kommt darauf an, minutiös zu zeigen, wie bestimmte heikle Themen aufgehalten, wie sie befördert worden sind vom Kanzler und seinen Adlati, wie sie befördert worden sind, und wie sie aufgehalten worden sind."
Und heikle Themen gab es einige: Die Debatte über die Verjährung von Kriegsverbrechen oder das Straffreiheitsgesetz, die Wiedergutmachungspolitik oder die Debatte um die Remilitarisierung, um nur einige zu nennen. Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte bekanntlich eine besonders pragmatische Haltung zu dem, was er abfällig als "Nazi-Riecherei" abtat. Zum Aufbau der politischen Strukturen in der Bundesrepublik brauchte man Verwaltungsexperten. "Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat", soll er zum dem Thema gesagt haben.

Einflussreicher Staatssekretär

Seine graue Eminenz, Hans Globke, übte von 1953 bis 1963 das Amt des Staatsekretärs im Kanzleramt aus und nahm in dieser Funktion eine Schlüsselrolle in Personalfragen ein. Globke griff gezielt auf seine alten Netzwerke aus der Nazizeit zurück, um Leitungspositionen in den Ministerien und Behörden zu besetzen. 1935 hatte er in einem amtlichen Kommentar die Nürnberger Rassegesetze juristisch legitimiert. Dass der Fall Globke später hinlänglich erforscht wurde, diente dem Bundeskanzleramt lange als Beleg dafür, dass die Behörde ihre Vergangenheit genug aufgearbeitet habe. Doch auch der Fall Globke werfe noch viele Fragen auf, betonte der Historiker Norbert Frei von der Universität Jena – etwa die, wie groß seine Rolle tatsächlich gewesen ist, zumal in der Spätzeit der Adenauer-Ära, als der Staatssekretär immer einflussreicher wurde.
Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte in München, verweist auf die enge Beziehung zwischen dem ehemaligen Nationalsozialisten Ritter von Lex, bis 1960 beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Globke.
"Wir wissen zum Beispiel von der BMI-Studie, dass Ritter von Lex jede Beamtenbestellung auf mindestens Referatsleiterebene natürlich mit Globke besprochen hat und hat absegnen lassen. Und das gilt für die anderen Ressorts auch. Das heißt über Personen… und das ist ja schon eine bestimmte Kohorte, die wir hier haben, die Politik geprägt hat. Eine Kohorte, die natürlich transportiert hat eine bestimmte Mentalität von Staat, Gesellschaft und Verfassung auch."

Auch Grütters will offenbar die Vergangenheit des Kanzleramtes nun endlich angehen. Doch nicht unbedingt durch eine eigene Kommission, sondern im Rahmen eines "ressortübergreifenden Forschungsprogramms". Diese Möglichkeit werde derzeit geprüft, hieß es in einer schriftlichen Antwort des Kanzleramts auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Jan Korte. Ob die immer wieder kritisierte behördlich finanzierte Auftragsforschung durch eine Kommission der richtige Weg sei, wurde von einigen Experten in Frage gestellt. Letztlich sei jedoch entscheidend, dass die Forschung inhaltlich und finanziell unabhängig erfolge und die Akten auch einer breiteren Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden.
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