Beschneidung bei Jungen

Kann eine Körperverletzung erlaubt sein?

Der Urologe Aref El-Seweifi nimmt am 01.10.2012 in einer Berliner Privatklinik eine Beschneidung an einem zweijährigen Jungen vor.
Ein Urologe nimmt in einer Berliner Klinik eine Beschneidung an einem zweijährigen Jungen vor. © picture alliance / dpa / Kay Nietfeld
Von Daniela Wakonigg · 20.02.2017
Ali Utlu fühlt sich von einer Religion gebrandmarkt - bis ans Lebensende: Seine Eltern bestimmten, dass er als Kind nach islamischer Tradition beschnitten wurde. Dass ein derartiger Eingriff überhaupt erlaubt ist, ist unter Juristen nicht unumstritten.
"Gegen meinen Willen wurde ich als kleines Kind mehr oder weniger vergewaltigt. Mir wurde einfach ein Körperstück abgeschnitten gegen meinen Willen."
Ali Utlu wurde in Deutschland geboren. Als er sechs Jahre alt war, bestimmten seine muslimischen Eltern, dass er und sein zehnjähriger Bruder nach islamischer Tradition beschnitten werden sollen.
"Wenn man sich vorstellt, wenn die eigenen Onkel einen festhalten und man auf einmal den Schmerz spürt und alles voller Blut ist, das prägt sich ein."
"Ohne jeden Zweifel handelt es sich um eine Körperverletzung, wenn einem Menschen ein Stück seines Körpers abgeschnitten wird ohne medizinische Notwendigkeit."
Das sagt der Strafrechtsprofessor Rolf Herzberg. Dass es sich bei der Beschneidung, also dem Entfernen der Penisvorhaut, um eine Körperverletzung handelt, ist unter Juristen unstrittig. Jedoch kann eine Körperverletzung auch erlaubt sein, wenn es Gründe gibt, die sie rechtfertigen. Als ein solcher Grund wurde bei jüdischen und muslimischen Beschneidungen lange Zeit unhinterfragt die religiöse Tradition anerkannt. Bis zum Kölner Beschneidungsurteil von 2012.
Rolf Herzberg: "Das Entscheidende war die Aussage des Gerichtes, dass der Akt der Beschneidung eine rechtswidrige Körperverletzung war. Und unsere Politik sah sich unter Druck, weil von Anfang an Protest sich erhob, insbesondere der Religionsfunktionäre auf islamischer und jüdischer Seite."

Ein Paragraf nach Vorstellung der Religionsgemeinschaften

Nur wenige Monate nach dem Beschneidungsurteil wird so der mit heißer Nadel gestrickte §1631d ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Er erlaubt es Eltern explizit, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihrer männlichen Kinder einzuwilligen. Der Paragraf entspricht den Vorstellungen der Religionsgemeinschaften. Die sahen sich bei einem Verbot der Beschneidung in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.
Aber was ist eigentlich mit der Religionsfreiheit der Kinder? Was, wenn sich das zu beschneidende Kind überhaupt nicht der Religionsgemeinschaft zugehörig fühlt oder sie später verlassen will? So wie Ali Utlu:
"Also als ich sechs war, kann ich jetzt nicht sagen, dass ich religiös war. Ich hatte bloß vom Schicksal her Eltern gehabt, die Muslime waren. Aber ich war damals nicht bewusst in einer Religion. Wurde aber als Kind schon von einer Religion gebrandmarkt und beschnitten - bis an mein Lebesende. Auch wenn ich aus dem Islam aussteige und Ex-Muslim werde, bleibt dieses Brandmal bis an mein Lebensende. Das ist etwas, ja, was mich wütend macht."

Keineswegs nur ein kleiner Schnitt

Zumal es sich bei der Beschneidung keineswegs nur um einen kleinen Schnitt handelt. Durch den Eingriff besteht nicht nur das Risiko von Infektionen und Nachblutungen, es gibt auch Spätfolgen. In der Penisvorhaut befinden sich viele hochsensible Nervenenden. Wird sie entfernt, sind Männer oft weniger leicht erregbar:
"Man merkte auch, dass die Empfindungen anscheinend bei einem selber weniger sind als bei anderen. Und das war so dieses Gefühl, dass man mir die Sexualität geraubt hat."
Auch innerhalb von Judentum und Islam gibt es einige Stimmen, die die Beschneidung kritisch beurteilen. Und es gibt Zeremonien ohne Schnitt. Wer will, kann sich als Erwachsener beschneiden lassen. Orientiert hat sich die Politik jedoch an jenen, die den archaischen Akt in der traditionellen Variante bereits im Kindesalter vollziehen wollen.

Religiöse Gründe mit weitgehendem Einfluss

Zur Erschütterung nicht gerade weniger Juristen:
"Wie kann ein Elternpaar das Recht haben, ihrem unschuldigen, wehrlosen Kind ein Stück seines Körpers abzuschneiden? Wir würden nie auf die Idee kommen, den Eltern zuzugestehen, aus Gründen anderer Art ihre Kinder körperlich zu verstümmeln. Aber wenn die Religion ins Spiel kommt…"
Wenn die Religion ins Spiel kommt, ist im deutschen Rechtssystem überhaupt so einiges möglich, sagt Strafrechtsprofessor Rolf Herzberg.
"Es ist in der Tat so, dass religiöse Gründe auf unsere Rechtsordnung einen zu weitgehenden Einfluss haben. Der Staat kuscht vor diesen Anmaßungen, insbesondere der christlichen Kirchen, die Arbeitnehmern kündigen dürfen aus dogmatisch-religiösen Gründen, das empört mich. Man mutet den Kirchen nicht zu, dass sie sich gefälligst nach den allgemeinen Regeln unseres Rechtes richten."
Mehr zum Thema