Akteneinsicht: Fehlanzeige!

Von Andreas Baum · 26.06.2009
Wenn man zu Forschungszwecken Einblick in alte Akten des Bundesarchives haben möchte, dürfte das in einem demokratischen Staat eigentlich kein Problem darstellen. So einfach wie man erstmal meint, ist der Zugriff jedoch nicht.
Wären Historiker darauf angewiesen gewesen, die causa Kurras in den Archiven der alten Bundesrepublik zu recherchieren – sie wäre höchstwahrscheinlich bis heute nicht ans Licht gekommen. Denn nach wie vor wird es Forschern dort schwer gemacht, an Material zu gelangen, das peinlich werden könnte für die damals und heute Zuständigen. Archive des Bundes halten selbst Vorgänge unter Verschluss, die 50 Jahre und länger zurück liegen. Damit sind sie weit davon entfernt, internationalen Standards zu genügen.

Zwar war die Entdeckung von Kurras’ Agententätigkeit ein Zufallsfund – möglich war sie aber nur, weil Marianne Birthler ihre Behörde so führt, dass Stasi-Akten, wo immer es geht, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Denn in den Papier-Konvoluten lagern Innenansichten einer Diktatur, bislang einmalig in ihrer Vollständigkeit.

Birthler: "Dies alles weiterzugeben sind wir zum einen den Menschen schuldig, von denen in den Geheimpolizeiunterlagen die Rede ist. Von den Opfern der Diktatur und von jenen, die Widerstand geleistet haben. Wir schulden dies aber auch den jungen Leuten, die ein Recht darauf haben, zu erfahren, was ihre Eltern- und Großelterngeneration erlebt hat."

Diese Verpflichtung haben Archive der alten Bundesrepublik nicht. Im Barbara-Stollen, einem ehemaligen Bergwerk im Schwarzwald, lagert seit 1975 das mikroverfilmte Gedächtnis der Republik. In 1400 Edelstahlbehältern werden 27 Millionen Meter Film verwahrt, Akten, Briefverkehr, alles, was sich fotografieren lässt. Nur – für wen? Einsicht zu erlangen, ist keine Selbstverständlichkeit. Hartmut Weber, Leiter des Bundesarchivs, erläutert das Rechtsverständnis seiner Institution.

"Das Bundesarchivgesetz ist ja ein Gesetz, das die Forschung im Regelfall ermöglicht."

Und was der Regelfall ist, bestimmen noch immer Beamte. Insbesondere das Kanzleramt sitzt auf einem ungehobenen Schatz von Akten aus 60 Jahren, ihre Weitergabe an das Bundesarchiv wird in Einzelfällen Jahrzehnt um Jahrzehnt verschoben, mit der schmallippigen Begründung: Sperrung verlängert.

Noch nicht einmal Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble konnte sich mit einer Verschlusssachenanordnung im Jahr 2006 durchsetzen – er wollte erreichen, dass alle Akten, die älter sind als 30 Jahre, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Aber wieder siegten die Bedenkenträger, die Anordnung wurde im Herbst 2008 zurückgenommen.