Abweichendes ist das Salz in der Suppe

Von Theo Geers, Hauptstadtstudio · 14.04.2012
Das Wort "Parlament" kommt aus dem Französischen, von "parler", zu Deutsch reden. Insofern ist eine Beschneidung des Rederechts ausgerechnet in einem Parlament wie dem Bundestag schon per se ein delikates Unterfangen: Ein Parlament muss kontrovers debattieren, die verschiedenen Meinungen müssen zu Wort kommen. Dafür müssen sie auch zu Wort kommen können.
Richtig ist aber auch: Ein Parlament darf nicht nur palavern. Es muss irgendwann auch abstimmen und entscheiden. Dafür ist es auch da. Es darf nicht durch Dauerreden und andere Formen des Filibusterns lahmgelegt werden. Zwischen diesen beiden Polen gilt es die richtige Balance zu finden, und genau diese Balance soll im Bundestag ausgerechnet ihr oberster Hüter, Bundestagspräsident Norbert Lammert, verschoben haben.

Er hat wiederholt in den Debatten über die Rettungsschirme für den bedrohten Euro Abweichlern aus der Unions- und FDP-Fraktion Redezeit zugestanden, was nicht nur diesen Fraktionen, sondern auch der SPD übel aufstieß. Deshalb kommt aus dieser Ecke jetzt auch der Versuch, die Regeln enger zu fassen, wer wann wozu und auch wie lange reden darf. Das Vorhaben macht fassungslos.

Zum einen wegen des Anlasses. Da durften, gemessen am weitverbreiteten Unbehagen im Volk, im Grunde viel zu wenige Abgeordnete im Bundestag erklären, warum sie bei den vielen Milliarden, um die es ging, gegen ihre eigene Regierung stimmen würden, die diese Milliarden zur Rettung des Euro bereitstellen will. Das war den Gralshütern der parlamentarischen Ordnung im Bundestag schon zu viel. Sie wollen nicht nur, dass alles so bleibt, wie es ist: Fraktionszwang gibt es danach im Bundestag natürlich nicht, sagen sie augenzwinkernd, um bei knappen Mehrheiten die Abweichler dann doch im Beichtstuhlgespräch ins Gebet zu nehmen.

Sie wollen jetzt die Hürden für abweichende Meinungen im Parlament noch höher setzen. Was sie vergessen: Es ist einer Mehrheit durchaus zuzumuten, sich auch eine öffentlich und vielleicht sogar vom Fernsehen live übertragene abweichende Meinung aus dem eigenen Lager anzuhören. Aber nicht nur deshalb muss diese Beschneidung des Rederechts im Bundestag ganz schnell wieder vom Tisch.

Der Hauptgrund ist ein anderer: Wer als Abgeordneter dieser Selbstbeschneidung seiner Rederechte zustimmt, sägt - und das auch noch kräftig - am Stamm des Baumes, in dessen Krone er selber sitzt. Demokratie lebt vom Wettstreit der Meinungen, und zwar auch und gerade im Bundestag, und Abweichendes ist immer das Salz in der Suppe. Wer das nicht glaubt, der frage diejenigen, die allwöchentlich die meist überflüssigen und in jedem Fall überzähligen Palaverrunden im Fernsehen zusammen telefonieren.

Dort weiß man ganz genau, wer und was eine Diskussion belebt wer und was sie abtötet. Nun können solche TV-Runden die Debatte im Parlament nicht ersetzen und selbstverständlich dürfen wir da auch nicht hinkommen. Aber Scheindebatten im Parlament brauchen wir ebenso wenig. Deshalb muss die andere Meinung auch weiterhin dort zu Gehör gebracht werden können, wo sie hingehört - am Rednerpult im Bundestag.
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